Häusliche Gewalt - und alle Beteiligten schweigen
Der Angeklagte wollte nicht aussagen. Und seine Frau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Fest stand nur, dass sie im Gesicht und am Körper Verletzungen hatte.
Fest stand nur, dass die Frau im Gesicht und am Körper Verletzungen hatte. Das wurde bei der Polizei auch mit Fotos, die dem Gericht vorlagen, dokumentiert. Nicht geklärt wurde indes während der Verhandlung, ob ihr tatsächlich der Ehemann die Risswunde unter dem Auge und die blauen Flecken zufügte oder ob sie ihrer besseren Hälfte nur eins auswischen wollte und sie sich die Verletzungen selbst beigebracht hatte. "Wie war's nun? Wir wissen es nicht", meinte Verteidiger Gerhard Decker, der den wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagten 28-Jährigen verteidigte. Mit einem klaren Freispruch endete das eher von juristischen Feinheiten geprägte Verfahren.
Der Angeklagte (zwei Vorstrafen) wollte nicht aussagen. Und seine Frau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Dabei war sie heuer an jenem Februartag zur Polizei geeilt und hatte ihren Mann angezeigt. Später aber nahm sie ihren Strafantrag wieder zurück. "Die Verletzungen wurden wahrgenommen. Vermutlich wurden sie von einem Schlüsselbund verursacht. Wie sie sagte, soll der ihr ins Gesicht geschlagen worden sein", erinnerte sich als Zeuge ein Polizeibeamter.
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