Stadt will Rahmen setzen für Globus-Warenhaus
Gericht lässt mindestens 6500 Quadratmeter Verkaufsfläche zu. Worüber der Bauausschuss am Dienstag diskutieren wird
In ihrem „Dauerlauf“ hin zu einem großflächigen SB-Warenhaus auf dem früheren Hochtief-Gelände nördlich der Augsburger Straße hat die Globus-Gruppe aus St. Wendel im Saarland, die im Gewerbegebiet Süd bereits einen Baumarkt betreibt, eine weitere Etappe zurückgelegt: Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied kürzlich, 6500 Quadratmeter (m²) Verkaufsfläche plus maximal 1000 m² für eine Shopzone mit kleinen Geschäften seien dafür zulässig.
Jetzt will die Stadt Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Areals setzen. Der Bauausschuss des Stadtrats wird in seiner Sitzung am Dienstag, 27. September, ab 18.30 Uhr darüber beraten, ob die Stadt dafür den Bebauungsplan Nr. 12 teilweise ändern soll. Der stammt noch aus dem Jahre 1974 und bezieht sich auf die Baunutzungsverordnung von 1968. Diese lässt großflächigen Einzelhandel grundsätzlich zu, wenn er überwiegend der örtlichen Versorgung dient.
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