Reinhartshausen wählt einen Ortssprecher
Nach dem Ausscheiden von Georg Frey aus dem Bobinger Stadtrat ist dort keine Bürgerin oder ein Bürger aus dem Ortsteil Reinhartshausen mehr vertreten. Darum soll jetzt eine Ortssprecherin- oder sprecher gewählt werden.
Die Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung sind eindeutig. In Stadtteilen, die vor dem 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die nicht mehr im Stadtrat vertreten sind, muss auf Antrag eines Drittels der dortigen Bürger die Wahl eines Ortssprechers durchgeführt werden. Nachdem sich ein Drittel der Reinhartshauserinnen und Reinhartshauser für die Wahl eines Ortssprechers ausgesprochen hatte, findet diese jetzt am 21. Januar von 9 bis 14 Uhr statt. Geschehen wird dies im Rahmen einer Ortsversammlung. Dabei wird jeder Wahlberechtigte seine Wahlunterlagen im Reinhartshauser Gemeinschaftshaus in der Waldberger Straße 5 erhalten. Die Wahl ist geheim.
Rederecht ja, Stimmrecht nein
Wahlvorschläge können noch bis zum 30. Dezember bei der Stadt Bobingen eingereicht werden. Die Auszählung findet direkt im Anschluss an die Wahl im Gemeindehaus statt. Ein Ortssprecher ist berechtigt, an den Sitzungen des Stadtrates teilzunehmen und hat dort auch ein Rederecht. Ein Stimmrecht hat er allerdings nicht. Auch der Ortsteil Waldberg wird von einem Ortssprecher im Stadtrat vertreten.
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