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  3. Landkreis Augsburg: Verwirrendes und Neues aus dem Schilderwald

Landkreis Augsburg
18.03.2024

Verwirrendes und Neues aus dem Schilderwald

Die Beschilderung am Bahnübergang in Merching ist etwas verwirrend. Wissen Sie, was hier gilt?
Foto: Elmar Knöchel

Verkehrszeichen sollen klar zu erkennen und eindeutig sein. Doch es gibt Kombinationen, die durchaus für Verwirrung sorgen können.

Konnten Sie auf den ersten Blick erkennen, was an dem Bahnübergang im Bild laut Beschilderung gilt? - Auflösung: Nach dem Bahnübergang dürfen Pkw links abbiegen. Alle anderen Fahrzeuge, auch Fahrräder, müssen geradeaus fahren. Das Verkehrszeichen „vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus“ bezieht sich auf Fahrzeuge aller Art. Deshalb darf an dieser Stelle nur der Pkw abbiegen. Lkw, Fahrräder, Krafträder, Mofas, Kleinkrafträder, Wohnmobile, Pferdefuhrwerke usw. müssen geradeaus fahren. Der geteilte Radweg endet vor dem Bahnübergang. Radfahrende müssen entweder absteigen und ihr Rad über die Schienen schieben oder dem grünen Pfeil folgen und auf die rechte Fahrbahnseite wechseln, um weiterfahren zu dürfen. Das Andreaskreuz weist auf den Vorrang für Schienenfahrzeuge hin. Das Blitzsymbol warnt vor stromführenden Oberleitungen. Ob man diese komplexe Beschilderung wirklich im Vorbeifahren erfassen kann? Zu finden ist eine solche Schildersammlung meist an Bahnübergängen und wird von der Deutschen Bahn in vielen Fällen so gefordert.

Neue Verkehrszeichen im Straßenverkehr

Bei den Schildern "Tempolimit" ist die Sache klar. Es darf maximal so schnell gefahren werden, wie angezeigt. Hier können aber Zusatzschilder für Verwirrung sorgen. Zum Beispiel das Zeichen "bei Nässe". Wenn es also nass ist, gilt die Tempobeschränkung. Doch wann ist es nass? Eine genaue Definition gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Gerichte urteilen regelmäßig so: Wenn deutliche Verwirbelungen vorausfahrender Fahrzeuge zu erkennen sind oder sich Spurrillen der Reifen auf der Fahrbahn abzeichnen, dann ist es nass und das Tempolimit gilt. Anders sieht es aus, wenn unter dem Tempolimit das Zusatzzeichen "Schneeflocke" angebracht ist. Das weist darauf hin, dass an dieser Stelle mit plötzlicher Vereisung und Schneeglätte zu rechnen ist. Das Tempolimit gilt aber immer. Also auch im Sommer.

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