Währungsreform 1871: Mark und Pfennig statt Gulden und Kreuzer
1871 wurde eine einheitliche deutsche Währung beschlossen. Münzen aus Bayern durften Königsporträts tragen. Doch der Reichsadler spielte eine ganz besondere Rolle.
Am 18. Januar 1871 wurde das Deutsche Kaiserreich ausgerufen, am 4. Dezember 1871 beschloss der Reichstag: „An die Stelle der in Deutschland geltenden Landeswährungen tritt die Reichsgoldwährung. Ihre Rechnungseinheit bildet die Mark.“ Erstmals sollte es eine deutsche Einheitswährung geben: die Mark. Eine Mark entsprach 0,358423 Gramm Feingold. Das 1869 eingeführte Dezimalsystem bei Maßen und Gewichten schlug sich 1871 auch in der neuen Mark-Währung nieder: Eine Mark war in 100 Pfennige zu unterteilen.
Die Mark war im Münzwesen ein altbekannter Begriff. „Eine feine Marck“ ist schon eine 1764 geprägte Augsburger 24er-Münze (20 Kreuzer) beschriftet. 1760 hatte man sich in einer der vielen Münzkonventionen darauf geeinigt, dass zehn der im gesamten Römisch-Deutschen Reich gültigen, auch in Augsburg geprägten „Conventionstaler“ das europaweit anerkannte Münzgewicht „Eine Kölnische Mark Silber“ (233,855 Gramm) besitzen mussten.
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