Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Europawahl 2024 ab 16: Wer ist wahlberechtigt?

Europawahl 2024
31.01.2024

Ab 16 Jahren: Wer darf bei der Europawahl wählen?

Am 9. Juni findet in Deutschland die Europawahl statt.
Foto: Stefan Sauer, dpa (Archivbild)

Bei der Europawahl 2024 dürfen erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Welche Voraussetzungen man zudem erfüllen muss, um wahlberechtigt zu sein.

In diesem Jahr wird wieder ein neues EU-Parlament gewählt. Vom 6. bis zum 9. Juni dürfen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihre Stimme abgeben. Dabei gibt es eine Neuerung: Erstmals ist das Alter für die Wahlberechtigung von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. In Deutschland ist der Termin der Europawahl Sonntag, 9. Juni.

Wer ist bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt?

Eine Wahlpflicht gibt es in Deutschland nicht. Wahlberechtigt ist, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt,
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält,
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger).

Europawahl 2024: Wie kann man sich ins Wahlregister eintragen lassen?

Deutsche und Unionsbürger, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeindebehörde erhalten haben. Ist das nicht der Fall, sollte man sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.

Video: AFP

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an den Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Wegzug zuletzt gemeldet waren. Für Auslandsdeutsche, die nie mindestens drei Monate in Deutschland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.

Wann dürfen im Ausland lebende Deutsche bei der Europawahl teilnehmen?

Dauerhaft im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Auch wenn sie "aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind", dürfen sie wählen.

Sie können am einfachsten per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Der Wahlbrief muss ausreichend frankiert werden. Außerdem muss er so frühzeitig versendet werden, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Das Statistische Bundesamt empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber, den man unter anderem im Internet findet.