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Bundesliga-Relegation
24.05.2012

Hängepartie ohne Ende?

Hertha schließt im Falle einer Niederlage vor dem DFB-Bundesgericht am Freitag Gang in nächste Instanz nicht aus

Berlin Das juristische Tauziehen um das Chaosspiel von Düsseldorf und den Verbleib in der Fußball-Bundesliga droht kein Ende zu nehmen. Vor dem am Freitag anstehenden Urteil des DFB-Bundesgerichts kündigte Hertha BSC an, im Falle einer erneuten Niederlage am Grünen Tisch die Causa bei der Mitgliederversammlung in der nächsten Woche zu beraten.

Wie Präsident Werner Gegenbauer – der vereinsintern vor einer richtungsweisenden Präsidiumswahl steht – am Mittwoch unterstrich, ist ein Gang vor das Ständige Schiedsgericht der Lizenzvereine im Profifußball nicht mehr ausgeschlossen. „Es besteht durchaus die Überlegung, bei der Frage, ob wir das Schiedsgericht anrufen oder nicht, die Mitgliederversammlung dazu zu nutzen, ein Votum von den Mitgliedern zu bekommen“, sagte Gegenbauer. Kurios: Zuvor hatte Anwalt Christoph Schickhardt der Bild gesagt: „Wir haben uns mit Hertha darauf geeinigt, die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts zu akzeptieren. Sollte nichts Außergewöhnliches passieren, werden wir nicht vors Schiedsgericht ziehen.“

Den Satz nannte Gegenbauer danach „etwas weniger differenziert dargestellt“. Der Berliner Klub wolle sich auf jeden Fall die Urteilsbegründung ansehen und dann eine Entscheidung treffen. Gegenbauer glaubt, „dass eine Einspruchsfrist keinesfalls so kurz sein wird wie nach der ersten Instanz“.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte einen Protest der Hertha gegen die Wertung des Relegationsspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) am Montag abgewiesen. Wegen möglicher Verfahrensfehler erhoben die Berliner danach Einspruch gegen das Urteil. „Es gibt Videobeweise, die zeigen, dass die Umstände ganz klar zu einer Schwächung geführt haben“, sagte Schickhardt. Diese Dokumente hatte das DFB-Sportgericht nicht zugelassen. Hertha rechnet sich gute Chancen aus. „Wir haben von den meisten Seiten bestätigt bekommen, dass wir berechtigterweise so handeln und so handeln müssen“, unterstrich Gegenbauer. (dpa)

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