Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Fußball
  4. 2. Liga: 96 gegen Martin Kind: Bundesgerichtshof lässt Revision zu

2. Liga
29.02.2024

96 gegen Martin Kind: Bundesgerichtshof lässt Revision zu

Der Streit zwischen Martin Kind und der Führung des Muttervereins Hannover 96 wird wahrscheinlich vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt.
Foto: Oliver Vosshage/Hannover 96 e.V., dpa

2022 wird Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 abgesetzt. In zwei Verfahren setzt er sich erfolgreich gegen den Mutterverein zur Wehr. Jetzt droht eine Fortsetzung auf höchster Ebene.

Der Streit zwischen dem Profifußball-Chef Martin Kind und der Führung des Muttervereins Hannover 96 wird wahrscheinlich vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt. In dem Prozess um die Abberufung von Kind als Geschäftsführer des ausgegliederten Profifußball-Bereichs ließ das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafverfahren eine Revision zu.

Das Landgericht Hannover hatte Kinds Absetzung 2022 für nichtig erklärt und auch das Oberlandesgericht Celle wies eine Berufung dagegen sechs Monate später zurück. Jetzt hat die e.V.-Führung zwei Monate Zeit, ihre Revision zu begründen. Danach kommt es eventuell zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof als letzter Instanz.

Der 79 Jahre alte Kind ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profifußball-Bereichs. Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll jedoch sicherstellen, dass der Mutterverein und nicht die Kapitalseite im Falle einer solchen Ausgliederung die Stimmenmehrheit in der Profifußball-Gesellschaft besitzt. Um dieses Prinzip durchzusetzen, ist der Geschäftsführer bei Hannover 96 in der Management GmbH verortet. Und die gehört nicht der Kapitalseite um Martin Kind, sondern zu 100 Prozent dem Mutterverein.

Beide Seiten seit Jahren zerstritten

Mit dem Verweis darauf setzte die e.V.-Führung Kind im Juli 2022 als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH ab. Beide Seiten sind seit Jahren zerstritten. Kind wehrte sich jedoch schon in zwei Verfahren erfolgreich gegen seine Abberufung, weil Vereins- und Kapitalseite 2019 den sogenannten Hannover-96-Vertrag abschlossen, der ihr Verhältnis regelt. Und darin steht: Die Satzung der Management GmbH kann nur verändert und ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat der Management GmbH dem zustimmt. Und in dem Gremium sitzen je zwei stimmberechtigte Mitglieder der Vereins- und der Kapitalseite.

Kritiker sehen in diesem Hannover-96-Vertrag einen Beleg dafür, dass die Kapitalseite die 50+1-Regel bei dem Fußball-Zweitligisten faktisch ausgehebelt hat, weil der Verein in der Management GmbH nichts mehr ohne die Kapitalseite durchsetzen kann. Die Gerichte haben im Fall der Abberufung von Kind aber nur verhandelt, ob dieser Schritt gegen die Satzung der Management GmbH verstößt oder nicht. Die Vereinsspitze möchte im Fall Kind das Verbandsrecht durchsetzen, Kind selbst verweist auf das Unternehmensrecht.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.