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Fußball-Legende
30.04.2024

Neues Gutachten zur Todesursache von Diego Maradona

Fußball-Legende Diego Maradona starb 2020 im Alter von 60 Jahren.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Laut einem neuen Dokument soll Diego Maradona an einem nicht vorhersehbaren Herzinfarkt gestorben sein. Die Staatsanwaltschaft weist das zurück. Das Gutachten sei hastig erstellt worden.

Rund einen Monat vor Prozessbeginn gegen acht Ärzte und Pfleger von Diego Maradona will die Verteidigung die Todesumstände der argentinischen Fußballlegende mit einem weiteren Gutachten in ein neues Licht rücken. Demnach soll Maradona an einem plötzlichen Herzinfarkt gestorben sein, der nicht vorherzusehen gewesen sein soll, wie die Zeitung "La Nación" berichtete. Der Tod sei innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden eingetreten. Ein vorheriges Gutachten war hingegen zu dem Schluss gekommen, dass Maradonas Todeskampf rund zwölf Stunden gedauert hatte.

Die Staatsanwaltschaft wies das neue Gutachten zurück. Der Autor sei kein Herzspezialist und habe das Dokument innerhalb von 72 Stunden erstellt. "Aus unserer Sicht ändert das nichts an der Sache", sagte Staatsanwalt Patricio Ferrari. "Die Version des Gutachters steht im Widerspruch zu dem Gutachten, das 21 Experten einer interdisziplinären Kommission über drei Monate hinweg erstellt haben."  

Maradona war am 25. November 2020 in einer privaten Wohnanlage nördlich von Buenos Aires im Alter von 60 Jahren an einem Herzinfarkt gestorben. Wenige Wochen zuvor hatte er sich einer Gehirnoperation unterzogen. Nach Einschätzung der Ermittler waren bei der häuslichen Pflege des gesundheitlich schwer angeschlagenen früheren Spitzensportlers massive Fehler gemacht worden.

Am 4. Juni beginnt der Prozess gegen Maradonas Leibarzt Leopoldo Luque, seine Psychiaterin Agustina Cosachov sowie einen Psychologen, einen weiteren Arzt, die medizinische Koordinatorin der Krankenversicherung und drei Pfleger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Totschlag vor. Alle Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu 25 Jahren. 

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