Kündigung für Kfz-Versicherung rechtzeitig schicken
November ist Wechselzeit für Autofahrer: Bis zum Stichtag am 30.11. können Sie sich für eine neue Kfz-Versicherung entscheiden. Was dabei zu beachten ist.
Die Kfz-Versicherung zu wechseln, ist grundsätzlich nicht schwer. Wichtig: Bis zum 30. November muss das Kündigungsschreiben beim bisherigen Versicherer sein. Darauf weist die Zeitschrift "Finanztest" (12/2020) der Stiftung Warentest hin.
Das geht formlos, etwa: "Hiermit kündige ich meinen Vertrag zum 31. Dezember 2020." Dazu gehören Name, Adresse, Datum, Versicherungsnummer, Autokennzeichen und die Bitte um eine Kündigungsbestätigung. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt ein Einschreiben mit Rückschein.
Bei Erhöhung vier Wochen Zeit zu kündigen
Erhöht der Versicherer die Prämie, kann man auch später noch kündigen: bis vier Wochen nach Erhalt dieser Information. Wer nicht unbedingt wechseln will, kann auch beim eigenen Anbieter nach einem Rabatt fragen. Dabei hilft es durchaus zu erwähnen, dass man überlegt, zu kündigen.
Bei der Entscheidung für eine neue Versicherung sollten allerdings wichtige Leistungen im Blick sein. So empfiehlt Finanztest nur Tarife mit einer Höchstdeckung von mindestens 100 Millionen Euro in der Kfz-Haftpflicht, bei Personenschäden 15 Millionen Euro. Gesetzlich vorgeschrieben ist deutlich weniger. Die Haftpflicht bezahlt die Schäden der anderen, wenn man einen Unfall verursacht.
Mit Details an der Sparschraube drehen
Die Kasko, für Schäden am eigenen Wagen zuständig, sollte mindestens 12 Monate Neupreisentschädigung beinhalten. Für Wildschäden ist im Kleingedruckten der Zusatz "alle Tiere" oder "alle Wirbeltiere" sinnvoll. Bei Marderbissen sollten auch Folgeschäden mit mindestens 5000 Euro versichert sein. Und die Versicherung sollte auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen, zum Beispiel, wenn man einen Unfall verursacht, weil man eine rote Ampel übersehen hat.
Wer jährlich zahlt, kommt meist günstiger weg
Übrigens kann man nicht nur beim Versicherungswechsel an der Sparschraube drehen. Wer nicht alle drei oder sechs Monate Beitrag zahlt, sondern einmal jährlich, spart oft fünf bis zehn Prozent. Zahlung per Lastschrift ist meist günstiger als per Rechnung. Eine Begrenzung des Fahrerkreises spart ebenso Geld. Will man sein Auto dennoch spontan verleihen, kann man das bei einigen Versicherern kurzfristig anmelden.
Kommt das eigene Auto nach einem Schaden nur in eine vom Versicherer vorgeschlagene Werkstatt, wird es noch einmal günstiger. Auch eine Selbstbeteiligung in der Teil- und Vollkasko zahlt sich beim Beitrag aus: Die Experten raten zu 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko und zu 300 Euro in der Vollkasko. Mehr bringt meist nur wenig zusätzliche Ersparnis. (tmn)
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