Nüchtern durch den bösen
Nüchtern durch den bösen Blick - Fahrtipps in der Karnevalszeit Von Heiko Haupt, dpa (Mit Bild tmn18 vom 12.01.10) =
Hamburg (dpa/tmn) - Für Polizei und Verkehrssicherheitsexperten ist es fast wie "Und täglich grüßt das Murmeltier": Jedes Jahr müssen sie Menschen warnen, dass in der Faschings- und Karnevalszeit nicht betrunken Auto gefahren wird. Und ebenfalls jährlich kommen bald wieder die Meldungen, dass in den Karnevalshochburgen angetrunkene Autofahrer ihren Führerschein abgeben mussten. Trotzdem glauben die Experten daran, dass die regelmäßigen Warnungen wichtig und erfolgreich sind. Denn sie kommen womöglich zwar nicht direkt bei den Unbelehrbaren an. Dafür aber bei deren vernünftigeren Freunden und Freundinnen - was dann auch bei Unbelehrbaren Wirkung zeigen kann.
Das Grundproblem in der Karnevalszeit ist klar: "Es feiern mehr Menschen, und es trinken dabei auch mehr Menschen", sagt der Verkehrssoziologe Bastian Roet vom Automobilclub von Deutschland (AvD). "Und dann ist auch die Versuchung entsprechend groß, die eigentlich guten Vorsätze doch wieder über Bord zu werfen."Wer sich also beispielsweise vorgenommen hat, nur ein Bier zu trinken, greift in guter Stimmung zum nächsten - mit dem Glauben, das eine könne ja nun wirklich nicht schaden. "Dieses 'ein Bier geht noch'ist aber Selbstbetrug."Denn "Herantrinken"an die Promillegrenze geht nicht.
In solchen Momenten kommen dann nach Hoffnung der Experten die vernunftbegabteren Begleiter der Autofahrer zum Einsatz. Die haben vielleicht die Warnung zuvor mitbekommen und sind aufmerksamer. "Wir denken, dass eine kontinuierliche Aufklärung zu dem Thema auch die soziale Kontrolle stärkt."Wenn also die Freundin sensibilisiert ist, lässt der Freund doch lieber die Finger vom Bierglas, um keinen Ärger mit Folgen fürs Privatleben zu bekommen.
Und wer als Mann mittelprächtig angetrunken auf ein weibliches Wesen zutorkelt, bekommt womöglich schneller eine Abfuhr, wenn er lallend berichtet, dass er später noch ordentlich Gas geben will. So ein böser Blick der Begehrten kann Anreiz sein, doch nüchtern zu bleiben - oder es schnellstmöglich wieder zu werden.
Daneben gibt es aber auch die "klassischen"Anreize, auf Fahren unter Alkoholeinfluss zu verzichten: Bußgelder und Strafen. Die sind schließlich im Jahr 2009 drastisch verschärft worden. Schon ein leichtes Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze kann zu unangenehmen Folgen führen - mal ganz abgesehen davon, dass die Fahrt durch den Alkoholgenuss ohnehin schon recht gefährlich ist. Laut ADAC sind bei 0,5 Promille oder mehr am Steuer mindestens 500 Euro Strafe zu zahlen. Hinzu kommen vier Punkte in Flensburg, und der Führerschein muss für mindestens einen Monat abgegeben werden.
Das Herantrinken an diese Grenze macht schon aus dem Grund keinen Sinn, dass 0,5 Promille gar nicht die unterste Barriere sind. Verhält sich ein Autofahrer mit nur 0,3 Promille auffällig, ist der Führerschein unter Umständen bis zu sechs Monate weg - eine Geldstrafe gibt es ebenfalls.
Wird richtig tief ins Glas geschaut, sind die Strafen auch entsprechend höher. So gilt ein Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille als Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer derart betrunken ist und es trotzdem schafft, den Zündschlüssel ins Schloss zu bugsieren, muss bei einer Polizeikontrolle damit rechnen, dass der Führerschein mindestens sechs Monate weg ist - zusätzlich gibt es vier Punkte in Flensburg und eine hohe Geldstraße. Gefährdet der sturztrunkene Fahrer auch noch Leib und Leben anderer, kann er laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sogar bis zu fünf Jahre ins Gefängnis wandern.
Zu beachten ist nach durchzechter Nacht, dass sich der Alkohol im Blut nicht einfach so verflüchtigt. Auch nach ein paar Stunden Schlaf sollte das Auto besser stehengelassen werden. Der Körper baut nach ADAC-Angaben stündlich nur 0,1 Promille ab - von 0,8 auf 0,0 Promille dauert es also schon rund acht Stunden.
Abgesehen davon ist es nicht nur der Alkohol, auf den die Polizei im Karneval allergisch reagiert. Auch Kostüme und Pappnasen sind nicht immer geeignet, um damit hinterm Steuer zu sitzen. Der Auto Club Europa (ACE) weist darauf hin, dass die Kostümierung die Bewegungsfreiheit und Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen darf - das gilt für das Bremsen ebenso wie für das Schalten, Lenken oder Gas geben. Aber das ist auch so eine Sache, auf die Polizei und Verkehrsexperten frei nach dem Motto "Und täglich grüßt das Murmeltier"immer wieder hinweisen. dpa/tmn hh re cr
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