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Straßenverkehrsordnung
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Worauf Fahrer bei Kolonnen achten müssen

Foto: Jens Büttner/Zentralbild/dpa

Sowohl für Fahrradfahrer, als auch Autofahrer gibt es Regeln für Kolonnen. Drei Fahrzeuge oder sechszehn Fahrräder bilden eine Kolonne.

Für Kolonnen im Straßenverkehr gelten besondere Regeln. Ein sogenannter geschlossener Verband ist auf der Straße rechtlich gesehen nur ein einzelnes Fahrzeug, erläutert der ADAC.

Autofahrer dürfen eine Kolonne deshalb nur komplett überholen und bei Ein- oder Ausfahrten nicht zwischen den Teilnehmern einscheren. Wenn das erste Auto der Kolonne über eine grüne Ampel fährt, können alle anderen Fahrzeuge folgen - sogar dann, wenn die Ampel rot wird.

Bereits drei Fahrzeuge können laut der Straßenverkehrsordnung eine Kolonne bilden. Dabei muss jedes Fahrzeug im Verband allerdings gekennzeichnet werden und mit ähnlichem Tempo und Abstand fahren, damit die Kolonne erkennbar ist. Oft sind Konvois an Fahnen an der Fahrerseite zu erkennen. Diese sind allerdings nicht verpflichtend.

Fahrräder können ab 16 Rädern als Kolonne gelten. Dann dürfen jeweils 2 Radler nebeneinander fahren. Wer eine Kolonne plant, muss diese rechtzeitig beim Straßenverkehrsamt anmelden. Das vorderste Fahrzeug ist als Führer der Kolonne bei Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.

Bei der Fahrradmitnahme gibt es je nach Bundesland und Verkehrsgesellschaft 
unterschiedliche Regelungen.
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