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  4. Garten aufräumen im Herbst: Kranke oder schädlingsbefallene Pflanzen nicht kompostieren

Garten aufräumen im Herbst
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Kranke oder schädlingsbefallene Pflanzen nicht kompostieren

Im Komposthaufen verrotten Pflanzenreste und werden zu wertvollem Dünger. Reste von schädlingenbefallenen oder kranken Pflanzen sollten nicht darauf landen.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Im Herbst fällt viel Laub an. Und manch einer räumt im Garten einmal gründlich auf. Ein Komposthaufen ist dafür praktisch - doch was gehört besser nicht darauf?

Ob abgefallenes Laub von den Bäumen oder abgestorbene Pflanzenreste - das meiste kann in den Kompost. Aber nicht alles. Manches ist nicht geeignet, weil sich Krankheiten, Schädlinge oder Unkraut sonst weiterverbreiten, heißt es vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Diese Pflanzen gehören nicht auf den Kompost

Nicht auf den Kompost gehören Pflanzen oder Pflanzenteile, die hartnäckige Krankheiten haben. Denn deren Erreger bilden oft widerstandsfähige Dauersporen, die lange im Boden und auch im Kompost überdauern. Wird der Humus dann später wieder auf den Beeten verteilt, verbreiten sich die Krankheiten überall.

Besonders sollte man auf Fäule im Wurzel- oder Stängelbereich und Welkeerkrankungen achten. Dazu gehören zum Beispiel die Asternwelke oder Wurzelfäule an Erdbeeren.

Pflanzen mit Schädlingen ebenfalls nicht kompostieren

Auch Schädlinge überleben im Kompost, etwa Nematoden und Gemüsefliegen - Befallenes also lieber anders entsorgen. Genauso gehören samentragende Unkräuter wie Quecke oder Giersch nicht in den Kompost.

Wer dagegen bei Schorf, Mehltau, Blattfleckenkrankheiten oder Blattlausbefall die kranken Pflanzenteile sofort mit Erde oder anderem dichten Material wie Grasschnitt, abdeckt, verhindert eine Verbreitung. (tmn)

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