Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Bauen & Wohnen
  4. Hohe Heizkosten?: Das Wichtigeste zur Nebenkostenabrechnung

Hohe Heizkosten?
ANZEIGE

Das Wichtigeste zur Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung treibt Ihnen Schweißperlen auf die Stirn? Die Begleichung möglicher Ausstände ist aber wichtig. Sonst droht die Kündigung.
Foto: Christin Klose, tmn

Die Heizkosten sind deutlich gestiegen und viele Mieter fragen sich, mit welchen Abschlägen und Nachzahlungen sie bald rechnen müssen. Ein Überblick.

Vielen Mietern graut es vor der nächsten Heizkostenabrechnung. Wie hoch wird die Nachzahlung angesichts der rapide gestiegenen Gas- und Ölpreise ausfallen? Einige Wohnungsunternehmen rechnen mit Nachzahlungen in Höhe von bis zu zwei Monatskaltmieten. Der Deutsche Mieterbund gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema:

Mit welcher Nachzahlung sollten Mieter im kommenden Jahr rechnen?

Für Gas etwa müssen Mieter mit durchschnittlich 11,84 Cent pro Kilowattstunde rechnen, heißt es vom Deutschen Mieterbund (DMB) mit Verweis auf Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft. Ein Plus von 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Neuverträge schlügen tendenziell noch mehr zu Buche.

Weil fast 90 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Gas, Öl oder Fernwärme beheizt würden, seien fast alle Mieterinnen und Mieter von den Preisanstiegen betroffen, so der DMB. Wer schon jetzt wissen will, welche Kosten auf ihn zukommen, kann den Nachzahlungsrechner der Stiftung Warentest nutzen.

Müssen Mieter den Forderungen des Vermieters folgen und sofort eine höhere Vorauszahlung auf die Nebenkosten leisten?

Der Deutsche Mieterbund sagt: Nein. Einen grundsätzlichen Anspruch auf höhere Vorauszahlungen habe der Vermieter nicht. Hierzu müsse er zunächst dem Mieter eine formal und inhaltlich korrekte Abrechnung über die Nebenkosten zustellen. Eine höhere Vorauszahlung dürfen Vermieter nur in zwei Fällen schon jetzt verlangen: Nämlich dann, wenn sich ein Saldo zulasten der Mieterin oder des Mieters ergibt und abzusehen ist, dass die bisherigen Vorauszahlungen nicht ausreichen.

Die Höhe der monatlichen Vorauszahlung ergibt sich laut DMB aus dem Ergebnis der Jahresabrechnung geteilt durch zwölf. Einen allgemeinen Sicherheitszuschlag dürften Vermieter zwar nicht aufschlagen. Ist allerdings klar und nachweisbar, dass die Kosten steigen oder bereits gestiegen sind, könnten Vermieter diese Kostensteigerung in die Erhöhung des künftigen Abschlags einbeziehen.

Der Deutsche Mieterbund legt Mietern nahe, sich die Grundlage für die Erhöhung erklären zu lassen. Eine Anpassung sei ohnehin nur einmal pro Abrechnungsjahr möglich. Zudem sind Vermieter dazu verpflichtet, möglichst preisgünstige Anbieter zu wählen, also wirtschaftlich zu handeln.

Achtung: Wer die erhöhten Vorauszahlungen gar nicht oder nur teilweise begleicht oder begleichen kann, dem droht die fristlose Kündigung. Dem DMB zufolge bereits dann, wenn die rückständige Summe mehr als eine Monatsmiete beträgt.

Sollten Mieter für das kommende Jahr besser Geld zurücklegen?

Der DMB rät, schon jetzt etwas Geld anzusparen, um im kommenden Jahr die Mehrkosten begleichen zu können. Mieterinnen und Mieter könnten aber auch schon in diesem Jahr freiwillig eine erhöhte Vorauszahlung mit dem Vermieter vereinbaren, um einer hohen Nachzahlung vorzubeugen.

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn sie die Kosten nicht tragen können?

In diesem Fall rät der Deutsche Mieterbund, auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Es gebe die Möglichkeit, sich auf eine Rückzahlungsmodalität - etwa die Ratenzahlung - zu einigen. Außerdem könnten Mieterinnen und Mieter sich bei ihrem Mieterverein über staatliche Unterstützung erkundigen. Hilfe wie Wohngeld oder andere Zuschüsse könnten durch den finanziellen Engpass helfen.

Die Nebenkostenabrechnung ist da. Wie lange haben Mieter zur Begleichung ihrer Schuld Zeit?

Bei korrekter Abrechnung hätten Mieterinnen und Mieter nach Erhalt für gewöhnlich bis zu 30 Tage Zeit, den Saldo zu begleichen. Etwaige Unklarheiten oder Fehler sollten dem Vermieter innerhalb der Frist unverzüglich angezeigt werden, teilt der DMB mit. Allerdings sollten sie, um keine Kündigung zu riskieren, die Rechnung zunächst unter Vorbehalt begleichen.

Hegen Mieter Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung, haben sie das Recht, diese zu prüfen. Mietern müssen in diesem Fall - soweit verfügbar - die Originalbelege vorgelegt werden.

Können Mieter gekündigt werden, wenn sie die Nachzahlung für die Nebenkosten nicht rechtzeitig begleichen?

Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Dennoch sollten Mieter vorsichtig sein. Urteile von Amts- und Landgerichten zeigten, dass eine Nichtzahlung der Nachzahlungsbeträge bereits zu Kündigungen geführt haben, so der DMB.

Sie möchten Tomaten aus Tomaten ziehen? Dann können Sie samenfestes Saatgut kaufen und aus den ersten Früchten der Ernte Kerne für neue Pflanzen gewinnen.
Nachhaltiges Saatgut

Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren