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  4. Oberlandesgericht Hamm: Familiäre Beziehungen vor biologischer Vaterschaft

Oberlandesgericht Hamm
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Familiäre Beziehungen vor biologischer Vaterschaft

Biologischer Vater oder nicht? Was wirklich zählt, ist die sozial-familiäre Beziehung.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Wer ist der Vater eines Kindes? Das kann überprüft werden. Allerdings gibt es Gründe, die gegen einen solchen Test sprechen. Das zeigt eine Gerichtsentscheidung.

Glaubt ein Mann, der biologische Vater eines Kindes zu sein, kann er das nicht einfach so gerichtlich feststellen lassen. Entscheidend ist vielmehr, in was für einer Familiensituation das Kind lebt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 12 WF 221/20) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im verhandelten Fall geht es um ein im Juni 2020 geborenes Mädchen. Es lebt bei seiner Mutter und deren Ehemann. Dieser Mann sei nicht der biologische Vater, behauptet ein anderer Mann, der Vater sei er selbst. Die Frau habe vor der Geburt noch eine eigene Wohnung gehabt und er habe mit Beginn der Schwangerschaft Verantwortung für das Kind übernehmen wollen.

Leibliche Vaterschaft ist nicht wichtiger als die rechtliche

Als der Mann nun seine Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen wollte und Verfahrenskostenhilfe beantragte, wurde diese abgelehnt. Sein Antrag habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, argumentierte das Gericht.

Zwischen dem rechtlichen Vater und dem Mädchen bestehe eine sozial-familiäre Beziehung. Er übernehme eindeutig Verantwortung für das Kind, weil er spätestens seit der Geburt mit Mutter und Kind zusammenlebe. Diese Beziehung wiege schwerer als der Wunsch des Antragstellers, seine Vaterschaft feststellen zu lassen.

© dpa-infocom, dpa:210302-99-659222/2 (dpa)

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