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Trauern in Zeiten von Covid-19
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Funktionieren unter Schock

Trauern in Zeiten von Covid-19: die Maskenpflicht gilt auch auf dem Friedhof bei Beerdigungen.
Foto: Zhenya Jaresik/stock.adobe.com
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Ein Todesfall ist ein Ausnahmezustand – Infos und Regeln zu Bestattungen während Corona

Man verliert einen geliebten Menschen, ist am Boden zerstört – und dann auch noch Covid-19. Seit dem Ausbruch des Corona-Virus ist an eine völlig normale Bestattung nicht zu denken. Doch es gibt klare Vorgaben und zum Glück wissen die Experten ihres Fachgebiets auch in diesen Zeiten, wie eine würdige Beisetzung umsetzbar ist. Die nötige Unterstützung bieten qualifizierte Bestattungsunternehmen. Sie erledigen die Formalitäten, die Überführung, die hygienische Versorgung und kümmern sich noch um einiges mehr. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind zur Zeit nur zulässig, wenn die Türen geöffnet sind und der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt. Alle Trauernden müssen einen Mund-und-Nasen-Schutz tragen. Etwaige Trauerreden am Mikrofon, sind lediglich von einer Person zugelassen. Das Mikrofon muss anschließend desinfiziert werden. Beim Thema Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind zulässig, allerdings muss vor der Nutzung der berührten Gegenstände eine weitere Person eine Wischdesinfektion durchführen. Soweit möglich, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.

Die Bestatter haben also mehr als alle Hände voll zu tun und sind trotzdem kompetenter Ansprechpartner für Dinge wie die Traueranzeige, Trauerkarten, Blumenschmuck und Trauerredner. Schöne Blumengestecke können zusammen mit dem Fachpersonal in den vielen Floristikgeschäften und Gärtnereien rund um Wertingen ausgesucht werden. Die Blumenarragements verleihen der Bestattung den liebevollen Rahmen.

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