Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Leben & Freizeit
  4. Funktionieren unter Schock: Die ersten Tage

Leben & Freizeit
ANZEIGE

Funktionieren unter Schock: Die ersten Tage

Der Tod eines geliebten Familienmitglieds kommt oft völlig überraschend. Auch wenn Entsetzen und Fassungslosigkeit großsind, muss sich einer in der Familie um den lästigen Papierkram kümmern. Dafür bleibt in der Regel nicht wochenlang Zeit. Gewisse Formalitäten müssen innerhalb der ersten drei Tage nach dem Tod eines Menschen erledigt werden - und dabei geht es nicht nur um Bestattungsfragen.

TAG 1: Zunächst gilt es, den Totenschein und die Sterbeurkunde zu besorgen. "Die meisten Menschen sterben im Krankenhaus", sagt Falk Murko von der Stiftung Warentest in Berlin. Den Totenschein erhalten Angehörige dann automatisch von der Klinik. Stirbt jemand zu Hause, muss ein Arzt gerufen werden, der den Totenschein nach der Leichenschau ausstellt. Der Mediziner klärt auch, ob der Tod auf natürliche Weise eingetreten ist - wenn nicht, muss die Polizei alarmiert werden.

TAG 2: "Innerhalb von 36 Stunden muss der Tote dann in eine Leichenhalle überführt werden", erläutert Murko. Zu Hause könne der Angehörige ein bis zwei Tage aufgebahrt werden, sofern er keine meldepflichtige Krankheit hatte. Der Zeitraum könne mittlerweile sogar verlängert werden. "Da ist man heute flexibel."

Mit dem Totenschein muss ein Hinterbliebener spätestens am dritten Werktag nach dem Tod zum Standesamt gehen, um sich eine Sterbeurkunde zu besorgen. Mitzubringen sind auch die Geburtsurkunde und der Personalausweis des Toten, bei Verheirateten zusätzlich die Eheurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil. "Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignete", erklärt Margrit Schmidt, Fachdienstleiterin Einwohnerwesen beim Standesamt in Gera.

Den Sterbefall anzuzeigen ist Pflicht. Das sollten diejenigen tun, die mit dem Verstorbenen unter einem Dach gelebt haben oder in deren Wohnung er gestorben ist. Aber auch Menschen, die beim Tod eines anderen anwesend waren, können den Sterbefall melden. Der Standesbeamte fertigt laut Schmidt auf Grundlage des Totenscheins die Sterbeurkunde - möglichst zehn Exemplare. Dieses Dokument wird beispielsweise für die Abmeldung von Renten, Kontoauflösungen, Kündigungen von Versicherungen oder Nachlassangelegenheiten gebraucht.

"Die Angehörigen sollten den Versicherer des Verstorbenen so schnell wie möglich informieren", empfiehlt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Hier gelte die Regelung der sogenannten Kenntniserlangung: "Die Beiträge werden genau ab dem Zeitpunkt erstattet, an dem der Versicherer über den Todesfall informiert wurde." In der Regel genüge ein Telefonat, um über den Tod des Versicherten zu informieren. "Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Versicherer via Fax oder Brief mit Rückschein anschreiben", rät die Expertin.

Für die Unfallversicherung gilt: Stirbt jemand wegen eines Unfalls, muss der Tod innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden, auch wenn der Unfall dem Versicherungsunternehmen bereits bekannt ist. "Der Versicherer hat das Recht, gegebenenfalls eine Obduktion vornehmen zu lassen", erläutert Rüter de Escobar.

Parallel zu diesen Formalitäten gilt es, die Bestattung zu organisieren. "Innerhalb von 36 Stunden muss man den Bestatter auswählen", sagt Murko. "Das ist eigentlich immer eine der ersten Entscheidungen, die man trifft." Der Bestatter holt dann den Leichnam aus dem Krankenhaus oder der Wohnung ab. Zuvor sollten die Angehörigen aber klären, ob der Tote möglicherweise mit einem Bestattungsunternehmen einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dann muss dieser Bestatter informiert werden, der sich um alles Weitere kümmert. Den Termin für die Beisetzung sollten die Angehörigen in den ersten zwei Tagen festlegen.

TAG 3: Am dritten Tag nach dem Todesfall stehen weitere organisatorische Fragen an. Möglicherweise müssen Absprachen mit dem Gemeindepfarrer getroffen werden. Auch gilt es, mit einer Gärtnerei die Dekoration der Beisetzung mit Kränzen und Blumen zu besprechen. Murko rät darüber hinaus, sich über Trauerkarten Gedanken zu machen und in einem Restaurant Tische sowie eventuell ein Menü für das Essen nach der Beerdigung zu bestellen. Dafür muss natürlich der Bestattungstermin feststehen. "Das ist super viel Stress, viele wissen das gar nicht", warnt Murko.

Anzeige

Modehaus Stammel zeigt die angesagten Styles

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren