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Babyvögel nicht vom Boden auflesen

Junge Schwalben, die außerhalb des Nestes gefunden werden, sollte man erst mal nicht einsammeln. Ihre Eltern könnten noch in der Nähe sein.
Foto: Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa-tmn (Archivbild)

Klein, fiepend, scheinbar hilflos: Auch wenn der Anblick im Herzen wehtut - wer ein Vogelbaby am Boden entdeckt, sollte erst mal nichts tun. Das ist meist besser, als eine Rettungsaktion zu starten.

Manchmal kann gut gemeinte Hilfe zum Problem werden. Etwa wenn man noch nicht voll flugfähige, unverletzte Jungvögel am Boden findet und retten möchte. Denn selbst bei sehr guter Pflege durch den Menschen seien ihre Überlebenschancen erheblich schlechter als bei ihren Eltern. Darauf weist die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover hin.

Elterntiere in der Nähe

Denn der Vogel-Nachwuchs ist oft keineswegs alleine: Die Elterntiere befinden sich in der Nähe, verstecken sich aber wegen der anwesenden Menschen, so Florian Brandes von der Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen.

Vor allem: Tragen die flugunfähigen Vögel schon ein volles Federkleid, sind sie in der sogenannten Ästlingsphase. Sie halten sich also bereits außerhalb des Nestes auf. Zwar sind die Tiere dann einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Jägern zum Opfer zu fallen, aber das gehört zum natürlichen Prozess.

Gleiches gilt für junge Eichhörnchen - selbst wenn sie aus dem Nest gefallen sein mögen. Die Elterntiere sind in der Lage, ihre Jungen zurück in den Kobel zurückzuholen.

Im Zweifel über mehrere Stunden beobachten

Daher rät die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Jungvögel und kleine Eichhörnchen dort zu lassen, wo man sie entdeckt - wenn sie nicht offensichtlich verletzt oder krank sind.

Wer sich unsicher ist, sollte nur nach einer langen Phase der Beobachtung von mehreren Stunden, in der man sich ruhig verhält, reagieren. Erst dann kann man sich sicher sein, dass die Jungtiere von ihren Eltern verlassen wurden. Außerdem kann man sich von einer Tierarztpraxis oder Tierpflegestelle beraten lassen.

Übrigens: Dieses Vorgehen ist sogar gesetzlich geregelt. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, geschützte Tiere wie Vögel und Eichhörnchen aus der Natur mitzunehmen - kranke oder verletzte Tiere ausgenommen. Aber auch dann dürfen die Tiere nur vorübergehend aus ihrem Lebensraum geholt werden.

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