Genehmigter Urlaub: Arbeitgeber kann ihn nicht zurücknehmen
Arbeitnehmer müssen es nicht hinnehmen, wenn sie bereits genehmigten Urlaub wieder zurückgeben sollen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin.
Auf die Idee, bereits genehmigten Urlaut zu verweigern, kommt zwar mancher Arbeitgeber, wenn es im Betrieb einen Personalengpass gibt - zum Beispiel aufgrund mehrerer neuer Aufträge. Arbeitsrechtlich ist das nach DGB-Angaben aber nicht erlaubt. Der Arbeitgeber hat vielmehr Vorkehrungen zu treffen, dass solch eine Situation nicht eintritt.
Urlaub muss nicht zurückgegeben werden
Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub selbst dann nicht zurückgeben, wenn der Arbeitgeber ihn von Anfang an nur unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigt hat oder wenn beide Seiten eine mögliche Unterbrechung des Urlaubs vereinbart haben.
Nicht die feine Art
Mitarbeiter müssen sich rein rechtlich gesehen nicht an solche Vereinbarungen halten, weil diese unzulässig sind, ergänzt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins in Heidelberg. Die feine Art sei solch ein Verhalten eines Beschäftigten allerdings auch nicht - und im Zweifel wird der Arbeitgeber ihm einen Urlaub unter Vorbehalt auch nicht wieder genehmigen. (dpa)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenEhegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Wie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.