Partnerschaft: Nicht nur mit dem Namen vorstellen
Ob Sommerfest oder Weihnachtsfeier: Häufig gilt die Einladung zu Betriebsfeiern auch für die Partner der Angestellten. Das richtige Vorstellen von Lebensgefährten gegenüber Kollegen will jedoch gelernt sein.
Zu betrieblichen Feiern sind oftmals auch die Partner eingeladen. Mancher ist dann so damit beschäftigt, Kollegen oder Vorgesetzte zu begrüßen, dass er seine Frau oder seinen Mann nicht vorstellt. "Das geht überhaupt nicht" sagt Agnes Jarosch, Etikette-Trainerin in Stuttgart. Für den Partner sei das sehr unangenehm. Er wird dann so behandelt, als sei er gar nicht da. Das sei schlechter Stil.
Es reiche auch nicht aus, nur zu sagen: "Das ist meine Frau XY oder mein Mann XY", erklärt Jarosch. Besser sei es, ein paar Informationen zu geben. Das kann etwa der Beruf des Partners sein oder eine Gemeinsamkeit, die ihn mit dem Kollegen oder Vorgesetzten verbindet. Das erleichtert es den beiden, anschließend ins Gespräch zu kommen. (dpa)
Urlaubstage im Nebenjob: Muss der Arbeitgeber zahlen?
Riesen-Gaudi für Groß und Klein
4 Posten: Welche Steuerersparnis Ihr Eigenheim bereithält
Von Steuerersparnissen rund um die eigene Immobilie können nicht nur Vermieter profitieren. Auch Selbstnutzer können manche Kosten steuerlich geltend machen. Welche sind das?
Fahrradleasing mit dem Gehl Rad-Center in Augsburg
Egal, ob JobRad oder Bikeleasing: Dank dem Fahrradleasing kommen Arbeitnehmer:innen unkompliziert an ihr Traumfahrrad – und werden dabei noch finanziell durch den Arbeitgebenden unterstützt. Maximilian Gehl, Geschäftsführer des Gehl Rad-Centers in Augsburg, erklärt, wie das Ganze funktioniert.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenKindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Erleben Sie „Dolce Vita“ in der Zott Genusswelt und genießen Sie erstklassige italienische Spezialitäten
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.