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Arbeitsrecht
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Was gilt bei Hitze am Arbeitsplatz?

Ab jetzt wird es kritisch: Steigt das Thermometer im Büro über 26 Grad, sollte der Chef was tun.
Foto: Robert Günther/dpa-tmn

Hohe Temperaturen können für Beschäftigte am Arbeitsplatz zur Belastung werden. Da sind Arbeitgeber gefragt. Mit einem Eis für alle ist es aber nicht getan.

Die erste Hitzewelle des Jahres kündigt sich an. Da wird es an manchem Arbeitsplatz schon richtig heiß. Aber wann ist es zu heiß, um zu arbeiten? Und darf ich dann einfach in Shorts kommen? Arbeitsrechtsexperte Alexander Bredereck erklärt, was rechtlich gilt.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei?

"Nein", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. "Es gibt derzeit keine denkbare Außentemperatur, die so hoch wäre, dass pauschal der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern dürfte." Entscheidend sei letztlich immer die konkrete Temperatur am Arbeitsplatz.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dem Fachanwalt zufolge aber nicht bei jeder Temperatur und unter jeder Bedingung arbeiten. "Wann die Arbeitspflicht entfällt, hängt auch mit der Frage zusammen, wie die konkrete Konstitution des einzelnen Arbeitnehmers ist", so Bredereck.

Hier müsse der Arbeitgeber etwa auf ältere Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen oder Arbeitnehmer mit einer Behinderung im Rahmen der Fürsorgepflicht anders Rücksicht nehmen als auf weniger gefährdete Arbeitnehmer.

Einfach bei Hitze die Arbeit verweigern? Lieber nicht.

"Das macht es im Einzelfall für Arbeitnehmer sehr schwer festzustellen, wann noch eine Arbeitspflicht besteht und wann nicht." Einfach die Arbeit zu verweigern, ist jedoch keine gute Idee, denn Beschäftigte können eine Abmahnung oder gar eine Kündigung riskieren.

Bredereck empfiehlt den Arbeitgeber zunächst an seine Pflichten zur Gestaltung des Arbeitsplatzes zu erinnern, die zum Beispiel in der Arbeitsstättenregel festgelegt sind. Dabei kann auch der Betriebsrat helfen. Wer aufgrund der Temperaturen an seinem Arbeitsplatz gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, sollte zum Arzt gehen. Womöglich besteht unter den gegebenen Bedingungen eine Arbeitsunfähigkeit.

Wie warm darf es am Arbeitsplatz sein?

Konkrete Temperaturvorgaben ergeben sich aus der Arbeitsstättenregel, die auch Vorgaben zur Raumtemperatur enthält. Der Arbeitgeber hat laut Bredereck zunächst Vorkehrungen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung zu treffen. Zusätzlich muss er ab einer Innenraumtemperatur von über 26 Grad Celsius Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausrüsten.

Ist es drinnen trotzdem wärmer als 26 Grad, müsse der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn das Arbeiten zu einer Gesundheitsgefährdung führt, zum Beispiel bei schweren körperlichen Arbeiten oder weil die Arbeitnehmer gesundheitlich vorbelastet oder besonders schutzbedürftig sind. "Hierzu hat der Arbeitgeber seine Gefährdungsbeurteilung anzupassen", so der Fachanwalt.

Ab einer Temperatur von 30 Grad muss der Arbeitgeber weitere wirksame Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel Lockerungen der Bekleidungsregeln oder die Installation von Lüftungseinrichtungen. "Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen", erklärt Bredereck. "Also zunächst Lüftung, dann Lockerung der Bekleidungsregelung."

Ab einer Temperatur von 35 Grad dürfen Innenräume laut Bredereck dann nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen als Arbeitsräume genutzt werden.

Wie streng dürfen Kleidervorschriften bei hohen Temperaturen sein?

"Soweit der Arbeitgeber ein nachvollziehbares Interesse an einer bestimmten Bekleidung des Arbeitnehmers hat oder dieses sogar arbeitsvertraglich geregelt ist, entfällt das Interesse nicht pauschal ab einer bestimmten Temperatur", stellt Bredereck klar.

Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, Vorsorge am Arbeitsplatz zu treffen. "Gelingt ihm dies, zum Beispiel durch eine Klimaanlage, bleiben auch die Kleidervorschriften im vollen Umfang bestehen." Gelingt ihm das nicht, kann dann die Lockerung der Kleidervorschriften eine Maßnahme sein. "Grenze ist hier immer auch die etwaige Belästigung der übrigen Arbeitnehmer durch zum Beispiel allzu freizügige Kleidung", sagt Bredereck.

© dpa-infocom, dpa:210615-99-998795/3 (dpa)

Baua: Arbeitsstättenregel (ASR)

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