Arbeitszeitbetrug? Trotz Verdacht keine Überwachung
Auch wenn ein Vergehen vermutet wird, eine Überwachung am Arbeitsplatz greift tief in die Persönlichkeitsrechte ein. Das zeigt auch ein Urteil eines Landesarbeitsgerichtes.
Die heimliche Überwachung eines Mitarbeiters durch Detektive kann dessen Persönlichkeitsrechte verletzen - auch dann, wenn sie während der Arbeitszeit passiert. Auf den Arbeitgeber können in solchen Fällen hohe Entschädigungszahlungen zukommen.
In dem Fall am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 5 Sa 449/16), von dem die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet, ging es um eine Auseinandersetzung zwischen einem Arbeitgeber und dem Betriebsratsvorsitzenden. Der Mann behauptete, seine Tätigkeit für die Mitarbeitervertretung sei so zeitraubend, dass er von der beruflichen Tätigkeit freigestellt werden sollte. Das Unternehmen lehnte das ab.
Detektei überwachte Mitarbeiter
Durch einen anonymen Informanten erhielt die zuständige Gewerkschaft dann den Hinweis, dass die Firma veranlasst hatte, den Mitarbeiter durch eine Detektei observieren zu lassen. Die Idee dahinter war offenbar, dessen Behauptungen zu überprüfen: Der Arbeitgeber begründete die Überwachung mit dem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug.
Der Mann klagte dagegen, in der zweiten Instanz war er erfolgreich: Das Gericht sprach ihm eine Entschädigung von 10 000 Euro zu. Es handele sich um eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers, so das Gericht.
Auch ohne Abhören unzulässig
Das gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausschließlich bei der Arbeit beobachten lässt. Selbstverständlich sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch während der Arbeitszeit zu beachten. Zwar hatte die Detektei weder Telefonate abgehört noch E-Mails abgefangen, keine Korrespondenz überprüft und keine Fotos oder Videos gemacht - das ändere aber nichts an der Rechtsverletzung.
Nicht zuletzt, so die Richter, verstoße die heimliche Überwachung des Mitarbeiters auch gegen betriebsverfassungsrechtliche Schutzbestimmungen. Dieser Verstoß verstärke den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht zusätzlich.
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenDie swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Wie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.