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Kommunalwahl 2020
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Bayern wählt - so funktioniert‘s

Am 15. März 2020 finden in Bayern wieder Kommunalwahlen statt.
Foto: Trueffelpix/stock.adobe.com
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Am 15. März 2020 finden in Bayern wieder Kommunalwahlen statt - in allen 2056 Gemeinden und Städten sowie den 71 Landkreisen. Wir zeigen, wie korrekt gewählt wird.

Von Bianca Herker und Peter Rothermel

Bis zu vier Stimmzettel, manchmal Hunderte Kandidaten, ein reichlich komplexes Verfahren - die Kommunalwahl in Bayern ist etwas Besonderes. Alle sechs Jahre werden in Bayerns Gemeinden, Städten und Landkreisen die politischen Vertreter bestimmt.

Kommunalwahl am 15. März von 8 bis 18 Uhr

Die nächste Kommunalwahl findet am 15. März 2020, einem Sonntag, statt. Wenn irgendwo eine Stichwahl fällig wird, so ist diese zwei Wochen später, also am 29. März 2020. Die Wahllokale sind überall von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Der Termin der Kommunalwahl ist bayernweit einheitlich. Abgewichen wird davon nur, wenn ein Bürgermeister oder Landrat vorzeitig zurücktritt oder stirbt, wenn also eine Neuwahl fällig wird.

Was wird gewählt?

In den meisten Gemeinden in Bayern gibt es gleich vier Stimmzettel: Bestimmt werden dort ein (Ober-)Bürgermeister (gelber Stimmzettel, eine Stimme), ein Landrat (blauer Stimmzettel, eine Stimme), die Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder (grüner Stimmzettel) sowie die Kreisräte (weißer Stimmzettel).

Bei der Wahl der Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder sowie der Kreisräte hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die genaue Anzahl steht ganz oben auf dem Stimmzettel. In den 25 kreisfreien Städten Bayerns entfällt die Kreistags- und die Landratswahl.

Es gibt Kandidatinnen und Kandidaten. Der besseren Lesbarkeit wegen wird im folgenden Text nur die männliche Form verwendet.

Eigenen Kandidat auf Wahlzettel schreiben

Vor allem bei der Bürgermeister- und Landratswahl haben Wähler die Möglichkeit, eigene Wunschkandidaten auf den Wahlzettel händisch einzutragen. Nämlich dann, wenn es nur einen Kandidaten gibt. Dafür müssen Vor- und Nachnahme und der Beruf handschriftlich in eindeutiger Weise auf dem Stimmzettel eingetragen werden.

Kumulieren

Beim Kumulieren - oder „häufeln“ - verteilt man seine Stimmen auf die Kandidaten einer Liste. Mann kann einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Dafür die Zahlen „1“, „2“ oder „3“ eintragen oder entsprechend viele Kreuze machen. Mann kann insgesamt nur so viele Stimmen eintragen, wie Sitze zu vergeben sind (siehe Angaben oben auf dem Stimmzettel). Vergibt man mehr Stimmen, ist der Wahlschein ungültig.

Listenkreuz

Setzt man ein Kreuz oben neben den Partei-Namen, wählt man alle Bewerber dieser Liste. Gibt es darauf Bewerber, die man nicht wählen möchte, kann man diese durchstreichen. Die Stimmen werden von oben nach unten auf die Kandidaten verteilt. Bei dieser Variante muss der Wähle sich für eine Liste entscheiden. Mehrere Listen ankreuzen macht den Stimmzettel ungültig.

Panaschieren

Beim Panaschieren wählt man Bewerber unterschiedlicher Listen. Dafür kann man einem Kandidaten jeweils ein, zwei oder drei Stimmen geben. Dafür die Zahlen „1“, „2“ oder „3“ eintragen oder entsprechend viele Kreuze machen. Auch hier ist darauf zu achten, nicht mehr Stimmen einzutragen, wie Sitze zu vergeben sind (siehe Angaben oben auf dem Stimmzettel).

Mehrfachnennung

Vor allem bei kleinen Listen können einzelne Kandidaten mehrmals aufgeführt werden. Wer kumuliert oder panaschiert muss beachten, dass man mehrfach genannten Kandidaten nicht mehrmals drei Stimmen geben kann. Dann ist die Wahl ungültig. Auch Kandidaten, die zweimal oder dreimal aufgeführt sind, dürfen nicht mehr als drei Stimmen insgesamt bekommen.

Übrige Stimmen?

Wenn der Wähler nach Kumulieren und Panaschieren noch eine gewisse Anzahl Stimmen übrig hat, diese aber auf keinen weiteren direkten Kandidaten verteilen möchte, kann er noch ein Listenkreuz bei einer bestimmten Partei setzen. Seine übrigen Stimmen werden dann auf dieser Liste von oben nach unten auf die Kandidaten verteilt.

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