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  4. Steuerberatung: Corona: Zum Steuerberater während der Krise

Steuerberatung
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Corona: Zum Steuerberater während der Krise

Auch während der Coronakrise findet eine Steuerberatung statt.
2 Bilder
Auch während der Coronakrise findet eine Steuerberatung statt.
Foto: magele-picture, stock.adobe.com

Interview mit Manfred F. Klar, Präsident des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.

Was bedeutet die aktuelle Situation konkret für einen Besuch beim Steuerberater? Ist dieser überhaupt möglich oder soll man sich lieber telefonisch oder per Mail austauschen?

Manfred F. Klar: Steuerberater sind als systemrelevant eingestuft und stehen in dieser schwierigen Zeit ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Die Steuerkanzleien sind geöffnet und setzen selbstverständlich auch die Hygienevorschriften um. Allerdings sind die Kanzleien unterschiedlich organisiert. Beispielsweise arbeiten Mitarbeiter im Homeoffice oder in Schichten. Daher ist eine Kommunikation über E-Mail und Telefon problemlos und am einfachsten. Nach Terminabsprache sind auch persönliche Termine oder die Übergabe von wichtigen Unterlagen möglich, sodass für die Mandanten reibungslose Abläufe gewährleistet sind.

Gibt es Fristverlängerungen oder auch andere Vereinfachungen oder Umstrukturierungen durch die Coronakrise?

Klar: Ja! Eine gute Übersicht findet man dazu auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums sowie auf der Homepage des LSWB. Wichtig ist aber vor allem: Mandanten sollen darauf achten, dass der Steuerberater die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Erstellung der Anträge und Steuererklärungen rechtzeitig erhält, damit er genug Bearbeitungszeit vor Ablauf der Frist hat.

Manfred F. Klar, Präsident des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.
Foto: LSWB

Haben Sie noch einen Tipp für Gewerbetreibende in Bezug auf deren Steuererklärung?

Klar: Auch hier kann ich nur betonen, wie wichtig es ist, seinem Steuerberater rechtzeitig die wichtigen Informationen für die Abgabe der Steuererklärung zuzustellen. Hinsichtlich der Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung für 2018 bis zum 31. Mai 2020 ist zu beachten, dass es bei Nichtabgabe automatisch zu gesetzlich festgelegten Verspätungszuschlägen kommt. Und ganz wichtig: Gerade für die staatlichen Maßnahmen und Hilfsleistungen in der Corona-Krise ist der Steuerberater Ansprechpartner Nummer eins für den Gewerbetreibenden, der ihn hier fachkundig beraten und weiterhelfen kann.

 

 

 

Steuer: Fristverlängerungen und Erleichterungen

  • Zinslose Stundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Fristverlängerung für Lohnsteuer-Anmeldung
  • Offenlegungs-Erleichterungen für Unternehmen
  • Fristverlängerungen für Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater
  • Bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen können erstattet werden

Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB)

Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. setzt seine Kraft, sein Wissen sowie die Kontakte zu Politik und Finanzverwaltung- hier besonders das Bayerische Landesamt für Steuern, das Finanz- und Wirtschaftsministerium und die Staatsregierung - ein, um wichtige Informationen schneller zu erhalten und frühzeitig zur Verfügung zu stellen.

Mehr Infos
www.bundesfinanzministerium.de
https://lswb.bayern

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