Darf Sperrmüll einfach rausgestellt werden?
Wird ein Haus oder eine Wohnung gründlich ausgemistet, kommt meist eine Menge alter Möbel und Geräte zusammen. Doch wohin damit? Darf man sie einfach an der Straße deponieren?
Manche Frage traut man kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Das Thema ist unangenehm, der Einblick in die persönlichen Lebensumstände könnte peinlich und tief werden, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen.
Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn...
Die Frage heute: Darf mein Freund seinen Sperrmüll einfach rausstellen?
Die Antwort: Das kommt darauf an. Wer über einen Vorgarten oder eine Garageneinfahrt verfügt, darf auf diesem privaten Grund natürlich Ausgemustertes abstellen - in der Hoffnung, dass sich jemand für die Gegenstände oder Möbel interessiert. Es empfiehlt sich, einen Hinweis anzubringen, dass der Trödel mitgenommen werden darf.
Sperrmüll auf öffentlichem Grund, also etwa auf dem Gehweg, abzustellen, ist dagegen in allen Abfallsatzungen oder -gesetzen von Kommunen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit - es sei denn man hat eine Genehmigung zur Sondernutzung des Weges von seiner Kommune, wie man sie etwa auch für einen Trödelmarkt einholen müsste.
Weil dafür aber meist Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erhoben werden, falls die Genehmigung überhaupt erteilt wird, ist es im Zweifel einfacher und günstiger, den Sperrmüll zu bestellen. Den holen die Entsorgungsbetriebe in vielen Kommunen inzwischen direkt aus dem Haus.
Und das muss noch nicht einmal etwas kosten: Während beispielsweise Bürger in Nürnberg die Sperrmüllabfuhr ohne Zusatzkosten bestellen können, werden in Berlin mindestens 50 Euro fällig, wenn man die Stadtreinigung zur Abholung von Sperrmüll bestellt. Unabhängig vom Ort besteht auch immer die Möglichkeit, den Sperrmüll selbst zum Recycling- oder Wertstoffhof zu fahren. Die Abgabe für Privatleute ist dort in aller Regel kostenlos.
Wer es ganz genau wissen möchte, schaut in besagte Abfallsatzung oder ins Abfallgesetz seiner Kommune - und dann gleich auch noch in die Ausführungsbestimmungen des zuständigen Entsorgungsbetriebs: Dort ist nicht nur festgelegt, wo genau der Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen ist und wem bereitgestellter Sperrmüll bis zu welchem Zeitpunkt gehört, sondern auch, was und welche Mengen als Sperrmüll erlaubt, welche Größenbegrenzungen einzuhalten oder welche Gebühren zu leisten sind. Viele Kommunen unterhalten auch eine eigene Abfallberatung, die oft beim Entsorgungsbetrieb angegliedert ist.
Natürlich kann man auch versuchen, die Gegenstände oder Möbel an Freunde zu verschenken, sie per Kleinanzeige und auf dem Flohmarkt zu verkaufen oder an soziale Einrichtungen zu spenden - vorausgesetzt sie sind noch in einem guten Zustand. (dpa)
Abfallratgeber der Stadt Nürnberg (Seiten 45/46)
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg
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