Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Arbeits- und Datenschutz: Darf der Arbeitgeber das Homeoffice kontrollieren?

Arbeits- und Datenschutz
ANZEIGE

Darf der Arbeitgeber das Homeoffice kontrollieren?

Möchte der Arbeitgeber kontrollieren, ob im Homeoffice Arbeits- und Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, braucht er immer die Erlaubnis des Arbeitnehmers.
Foto: Sebastian Gollnow, tmn

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Geht es den Arbeitgeber etwas an, wie seine Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten? Welche Kontrollmöglichkeiten er hat.

Bei der Diskussion um das Thema Homeoffice spielt auch immer wieder der Aspekt Vertrauen eine Rolle. Während Vorgesetzte im Büro alle im Blick haben, stellt sich im Homeoffice die Frage: Wie arbeiten die Mitarbeiter dort eigentlich? Und darf der Arbeitgeber das kontrollieren?

"Die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers im Homeoffice sind eingeschränkt", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist grundrechtlich geschützt, der Arbeitgeber könne daher in der Regel keinen Zutritt verlangen.

Arbeitsschutz schafft Kontrollpflichten

Auf der anderen Seite haben Arbeitgeber auch gewisse Kontrollpflichten. Die ergeben sich unter anderem daraus, dass der Arbeitgeber für die Einhaltung von Arbeits- und Datenschutz im Homeoffice sorgen muss. Aber auch das geht nur im Rahmen des Zulässigen. "In die Wohnung kommt der Arbeitgeber also auch aus diesen Gründen nur mit einer Erlaubnis des Arbeitnehmers", so Bredereck. Er müsse dann taugliches Equipment zur Verfügung stellen und den Arbeitnehmer entsprechend unterweisen.

"In der Praxis regeln sich viele komplizierte Fragen einfach dadurch, dass der Arbeitnehmer ein Interesse am Arbeiten im Homeoffice hat und dem Arbeitgeber daher freiwillig entgegenkommt", sagt Bredereck.

Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer beachten

Geht es um andere Formen der Kontrolle, muss der Arbeitgeber insbesondere die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beachten. "Vor diesem Hintergrund wird eine Kontrolle nur eingeschränkt möglich sein", erklärt der Fachanwalt. Das Bundesarbeitsgericht hat zum Beispiel den Einsatz von Keyloggern, die Eingaben auf der PC-Tastatur protokollieren, nur für den Fall des Verdachts einer besonders schweren Pflichtverletzung als zulässig erachtet.

Auch Detektive dürfen nur unter dieser Voraussetzung eingesetzt werden. "Arbeitgeber, die es mit der Kontrolle übertreiben, laufen Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen", sagt der Fachanwalt. Zudem können heftige Bußgelder der Datenschutzbehörden drohen. (tmn)

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren