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Ferienjobs können sozialabgabefrei bleiben

Berlin (dpa/tmn) - Schüler und Studenten, die nur kurzfristig jobben, brauchen keine Sozialabgaben zu bezahlen. Das gilt unabhängig vom Verdienst. Allerdings darf der Job nicht berufsmäßig und nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr ausgeübt werden.

Ob Schüler und Studenten darüber hinaus auch keine Steuern bezahlen müssen, hängt von anderen Fristen ab, wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin erklärt. Ihr Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal übernehmen, wenn sie maximal an 18 zusammenhängenden Arbeitstagen tätig sind. Außerdem dürfen sie nicht mehr als 62 Euro täglich oder 12 Euro pro Stunde verdienen. Versteuert der Arbeitgeber pauschal, muss der Schüler oder Student keine Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr abgeben.

Gehen Schüler und Studenten wiederum einem sogenannten Mini-Job nach und verdienen sie monatlich nicht mehr als 400 Euro, übernimmt der Arbeitgeber pauschale Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sowie Steuern. Mit dem Minijob werden außerdem bereits Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung erworben.

Webseite des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine: www.bdl-online.de

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