Finanzspritzen in der Lehre
Wer eine Ausbildung plant, möchte auch finanziell auf eigenen Beinen stehen. Von diesen Fördermöglichkeiten können Lehrlinge gegebenenfalls profitieren
Wird während der Ausbildung die erste eigene Wohnung bezogen, dann reicht die Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. In einer staatlich anerkannten dualen Ausbildung hat ein Azubi daher Anspruch auf eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Voraussetzung ist, dass der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt und der Betrieb vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist. BAB wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt und nicht zurückgezahlt. Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Ausbildungsvergütung.
BAföG gibt es auch für Azubis
BAföG-Leistungen kommen für Azubis an einer förderungsfähigen Berufsfachschule infrage. Der Satz wird individuell berechnet, geklärt wird auch, ob ein eigenes Einkommen oder Vermögen beziehungsweise das von Eltern oder Partner den Ausbildungsbedarf decken kann. Der Höchstsatz wurde im August 2019 von 708 auf 825 Euro angehoben. Der Antrag geht dann an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Gut zu wissen: Das Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Gibt es keine Förderung oder reicht das Geld trotzdem nicht, können Azubis einen Bildungskredit beantragen.
Die KfW-Förderbank gewährt ihn denjenigen, die in den letzten 24 Monaten ihrer Ausbildung und zwischen 18 und 35 Jahre alt sind. Der Bildungskredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern. Nach einer Frist von vier Jahren beginnt schließlich die Rückzahlung in monatlichen Raten von 120 Euro. tmn
Weitere Infos im Internet
Berufsausbildungsbeihilfe online beantragen: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
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