Kasse muss Implantat-Reinigung bezahlen
Mainz (dpa/lrs) - Eine gesetzliche Krankenkasse muss für die professionelle Reinigung von Zahnimplantaten zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Dies gelte jedenfalls dann, wenn es mit dem bloßen Zähneputzen nicht getan sei und das Implantat entfernt werden müsse, um eine ordnungsgemäße Reinigung zu erreichen, heißt es darin (Urteil vom 27.5.2010 L 5 KR 39/09). Mit dem Urteil gab das Gericht der Klage einer Versicherten statt, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.
Die Frau hatte geltend gemacht, sie sei mit der Reinigung von vier Zahnimplantaten, die ihr Ende 2001 nach einem Unfall gesetzt worden waren, überfordert. An den Implantaten, die sich im Ober- und Unterkiefer befinden, ist ein entsprechender Zahnersatz befestigt. Die Krankenkasse vertrat dagegen die Ansicht, dass Zahnreinigung nicht zu ihren Leistungspflichten gehöre.
Die LSG-Richter entschieden jedoch mit Bezug auf ein Gutachten, dass eine ordnungsgemäße Reinigung nur beim Entfernen der Implantate möglich ist. Es liege auf der Hand, dass die Frau damit überfordert sei und daher professioneller Hilfe benötige. Über die Häufigkeit der professionellen Reinigung müsse von Fall zu Fall entschieden werden.
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