Wie viel Umsatz darf man machen?
Wer sich selbstständig macht, hat in der Regel erst mal überschaubare Einnahmen. Bis zu gewissen Umsatzgrenzen gelten daher steuerliche Erleichterungen.
Jeder fängt mal klein an. Das gilt auch für viele Unternehmerinnen oder Unternehmer. Deshalb gibt es bis zu gewissen Grenzen steuerlich eine Vereinfachung, die sogenannte Kleinunternehmerregelung, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.
In Anspruch nehmen kann diese Regelung, wer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22 000 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro Umsatz gemacht hat beziehungsweise macht. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2020, vorher waren es 17 500 Euro und 50 000 Euro.
22000 Euro sind die Obergrenze
Wird ein Unternehmen neu gegründet oder eine neue selbstständige Tätigkeit aufgenommen, kann der Jahresumsatz für das erste Jahr geschätzt werden und darf dann nicht mehr als 22 000 Euro betragen.
Wichtig zu beachten: Wenn die Tätigkeit erst im Laufe des Jahres und nicht ab Januar aufgenommen wird, muss der Umsatz zeitanteilig berechnet werden. Das bedeutet: Wer etwa erst am 1. Juli beginnt, also nur ein halbes Jahr unternehmerisch tätig ist, darf auch nur den halben Jahresumsatz ansetzen. Die Umsatzgrenze liegt dann also bei höchstens 11 000 Euro.
Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung?
Die Vorteile: Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer nicht gesondert in der Rechnung ausweisen und keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. In der Buchhaltung muss nicht zwischen Netto und Brutto unterschieden werden. Es sind keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben und die Umsatzsteuererklärung ist weniger aufwendig.
Die Nachteile: Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, kann keine Vorsteuer abziehen. Während Unternehmer sonst die Umsatzsteuer, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen bezahlen, als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen, werden Kleinunternehmer wie Endverbraucher behandelt. Sie haben damit im Vergleich höhere Betriebsausgaben. (tmn)
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