
Kollegin bedroht und beleidigt: Rauswurf rechtens
Kiel (dpa) - Wer Kollegen bedroht und beleidigt, muss mit fristloser Kündigung rechnen. Dies gelte umso mehr, wenn der Mitarbeiter schon abgemahnt wurde, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Es wies in einem Urteil die Klage einer Bäckereiverkäuferin gegen ihre Entlassung ab. Die 31-Jährige war drei Wochen vor ihrer Kündigung aufgefordert worden, eine Auszubildende vernünftig zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren (Az.: 3 Sa 224/09) . Trotz Personalgesprächs und einer weiteren Anweisung, gegenüber der Auszubildenden und Kolleginnen einen angemessenen Ton zu wahren und Beschimpfungen oder Bedrohungen zu unterlassen, lenkte sie nicht ein. Stattdessen drohte sie laut LAG Mitarbeiterinnen mit den Worten: "Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt".
Dieses "ungezügelte aggressive Verhalten der Klägerin zerstört den Betriebsfrieden und macht eine gedeihliche Zusammenarbeit unmöglich", befand das Gericht. Da sich die Frau trotz Abmahnung nicht zusammengerissen, sondern ihr beanstandetes Verhalten sofort wiederholt habe, sei die fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses korrekt. Die Frau war seit siebeneinhalb Jahren in der Bäckerei beschäftigt.

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