Kleine Beträge: Darum mit Smartphone oder Karte zahlen
Wenig Kupfergeld in der Geldbörse und blitzschnell an der Kasse: Kontaktloses Bezahlen macht vieles im Alltag einfacher. Doch es gibt auch Sicherheitsbedenken.
Kontaktlos mit der Giro- oder Kreditkarte oder gleich mit dem Smartphone: Kleinere Beträge lassen sich so schnell, stressfrei und ohne viel Kleingeld bezahlen. Bis 50 Euro verlangt das Lesegerät oft nicht einmal einen PIN. Es greifen aber Mechanismen, die das Bezahlen sicher machen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken (BDB).
Wer an der Supermarktkasse oder im Klamottengeschäft kontaktlos bezahlen möchte, muss die Karte oder das Smartphone einfach an das Lesegerät halten. Durch die sogenannte NFC-Technik werden die Bezahldaten mittels Funk ausgetauscht. Eine Bezahlung ist nur dann möglich, wenn sie vom Händler angestoßen wird. Der Kunde wird unmittelbar danach über die Zahlung am Display des Händlerterminals informiert. Ein Bezahlen aus Versehen ist also relativ unwahrscheinlich.
Anstatt Bargeld: Kontaktloses Bezahlen gilt als sicher
Nach Angaben des Bankenverbands kommen die gleichen "bewährten und hohen Sicherheitsmechanismen" zum Einsatz wie bei einem "kontaktbehafteten Einsatz" der Karte. Der in der Karte verbaute Mikrochip (EMV-Chip) schützt die Daten gegen Verfälschung, Ausspähen und Kopieren und ist extra für das sichere Bezahlen entwickelt worden. Auch die notwendige Nähe von Karte oder Smartphone zum Bezahlterminal reduzieren die Risiken, dass die Daten abgefangen werden.
Wenn doch Sicherheitsbedenken bestehen, rät der BDB, eine NFC-Schutzhülle zu verwenden. Solange die Karte in dieser Hülle ist, wird die Karte abgeschirmt.
Kontaktloses Zahlen: PIN muss regelmäßig eingegeben werden
Wenn Verbraucher regelmäßig kontaktlos bezahlen, müssen sie aus Sicherheitsgründen trotzdem zwischendurch ihre PIN eingeben - und das unabhängig von der Höhe des Zahlbetrags. Spätestens nach fünf Bezahlvorgängen oder nach einer Gesamtsumme von maximal 150 Euro muss eine PIN-Eingabe erfolgen.
Der BDB rät jedoch: "Generell gilt, wie für alle anderen Bezahlvorgänge auch: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Ihre Kreditkartenabrechnung."
© dpa-infocom, dpa:200729-99-968654/2 (dpa)
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