Mit Paketboten Abstellort vereinbaren
Bestellte Waren, Pakete und Päckchen erreichen nicht immer den Empfänger - etwa wenn der nicht zu Hause war. Was es mit der Alternative Ablageort auf sich hat.
Die Corona-Pandemie hat dem Online-Handel noch einmal einen Schub gegeben. Doch bei der Zustellung der bestellten Waren kommt es mitunter zu Problemen.
Lieferungen muss persönlich übergeben werden
Grundsätzlich gilt: Paketdienstleister sind verpflichtet, die bestellte Ware ordnungsgemäß zuzustellen, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Das heißt: Die Lieferung muss persönlich übergeben werden. Ein Paket einfach vor der Tür oder im Hausflur abzustellen, reiche nicht aus.
Empfänger kann bei Diebstahl möglicherweise haften
Etwas anderes gilt nur, wenn Verbraucher eine Abstellgenehmigung erteilt und einen Abstellort selbst gewählt haben. Dann kann und darf der Zusteller das Paket am vereinbarten Platz ablegen. Wichtig zu wissen: Kann der Zusteller einen Nachweis über den vereinbarten Ablageort erbringen und das Paket wurde zwischenzeitlich entwendet, geht die Haftung auf den Empfänger über – es gibt also keinen Ersatz. (tmn)
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