
Rechtzeitig für 2017/18 bewerben

Aufgepasst: Bewerbungsfristen nicht verstreichen lassen
„Nur der frühe Vogel fängt den Wurm.“ Dieses Sprichwort trifft auch auf den Arbeitsmarkt zu. Wer 2017 seinen Abschluss macht und anschließend eine Ausbildung beginnen möchte, sollte sich bereits jetzt über die Bewerbungsfristen informieren. Denn diese haben in vielen Firmen bereits begonnen oder sind für 2017 gar schon verstrichen. Teilweise kann man sich stattdessen schon um Ausbildungsplätze im Jahr 2018 bewerben.
Mit vielfältigen Kenntnissen punkten
In vielen Firmen ist es mittlerweile die Regel, das die Auswahlverfahren, die meist nicht nur aus einfachen Bewerbungsgesprächen, sondern Wissens- und Allgemeinbildungstests bestehen etliche Monate vor dem Ausbildungsbeginn starten. Der Bewerber muss dabei nicht nur mit Wissen über die jeweilige Branche und das dazugehörige Unternehmen punkten, sondern mit weiteren Kenntnissen.
Ein Anruf lohnt sich
Hat man sich für eine Branche oder einen konkreten Beruf entschieden, sollten künftige Auszubildende bereits jetzt die Internetseiten der Betriebe besuchen, um herauszufinden, wann und in welcher Form man sich bewerben kann. Ist dort nichts Aussagekräftiges zu finden, lohnt sich ein Telefonanruf. Dieser hat den zusätzlichen Vorteil, dass man sich beim künftigen Arbeitgeber schon einmal ins Gedächtnis bringt und so womöglich eher zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird.

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