Schärfere Kontrollen für Wasserversorger
Karlsruhe/Wetzlar (dpa) - Deutschlands Verbraucher können auf niedrigere Wasserpreise hoffen. Hingegen müssen sich die Versorger künftig schärfere Kontrollen bei ihren Preisen gefallen lassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag (2. Februar) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Kartellbehörden niedrigere Wasserpreise durchsetzen dürfen, aber nicht rückwirkend geltend machen können. Damit erklärten sie das Einschreiten des Hessischen Wirtschaftsministeriums gegen die Preise der Energie- und Wassergesellschaft Enwag, die mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehört, für rechtens. Die Behörde hatte das Unternehmen 2007 gezwungen, die Wasserpreis um 29 Prozent zu senken. (Az.: KVR 66/08 - Beschluss vom 2. Februar 2010)
Aus Sicht des BGH-Kartellsenats hat die hessische Behörde völlig korrekt die Preise der verschiedenen Wasserversorger miteinander verglichen. Die Enwag hatte dagegen argumentiert, die Verteilung des Wassers sei wegen der Lage Wetzlars am Rande der Mittelgebirge besonders schwierig. Mehrkosten, die möglicherweise aufgrund dieser topografischen Besonderheiten entstehen, seien von dem Unternehmen jedoch nicht nachvollziehbar berechnet und vorgelegt worden, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf.
Nach Entscheidung der Karlsruher Richter war die Landeskartellbehörde allerdings nicht berechtigt festzustellen, dass die Wasserpreise der Enwag schon seit Juli 2005 überhöht waren. Die Behörde könne nicht einschreiten, wenn es um zurückliegende Abrechnungszeiträume gehe, so die Richter. Damit bestätigten sie das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt von November 2008.
Das Landeskartellamt wollte mit der Feststellung, dass schon früher die Preise zu hoch waren, betroffenen Kunden Rückforderungen erleichtern. Obwohl dies nicht gelang, zeigten sich Prozessvertreter Hessens zufrieden. Sie gingen davon aus, dass nun die weiteren anhängigen Kartellverfahren zügig abgewickelt werden. Die Landeskartellbehörde ist bislang gegen neun Versorger vorgegangen und hat in drei Fällen Preissenkungen verfügt. Neben Wetzlar sind Unternehmen in Frankfurt und Kassel betroffen. Diese Verfahren ruhten mit Blick auf die BGH-Entscheidung. Hessen ist das erste Land, das gegen überhöhte Wasserpreise vorgeht.
BGH-Urteil: dpaq.de/wasserpreise
An nichts mehr gebunden: Ein einziger Akku für viele Küchengeräte, vom Stabmixer bis zur Kaffeemühle
Urlaubstage im Nebenjob: Muss der Arbeitgeber zahlen?
Auch Werkstudenten, Minijobber und kurzfristige Arbeitskräfte haben Anspruch auf Urlaubstage. Oft werden diese aber gar nicht bezahlt, ist das überhaupt erlaubt?
Ein Partner zieht ins Pflegeheim: Was gilt finanziell?
Der Umzug ins Pflegeheim umzieht ist eine Belastung für die Partnerschaft - auch finanziell. Wie stark muss sich derjenige, der zu Hause bleibt, an den Kosten beteiligen?
Ehrenamt und Minijob: Steuerfreie Einkünfte kombinierbar
Ehrenamtlich Engagierte werden unter gewissen Voraussetzungen steuerlich entlastet. Wichtig ist, dass das Ehrenamt nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt als der Hauptjob.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnieren4 Posten: Welche Steuerersparnis Ihr Eigenheim bereithält
Von Steuerersparnissen rund um die eigene Immobilie können nicht nur Vermieter profitieren. Auch Selbstnutzer können manche Kosten steuerlich geltend machen. Welche sind das?
Fahrradleasing mit dem Gehl Rad-Center in Augsburg
Egal, ob JobRad oder Bikeleasing: Dank dem Fahrradleasing kommen Arbeitnehmer:innen unkompliziert an ihr Traumfahrrad – und werden dabei noch finanziell durch den Arbeitgebenden unterstützt. Maximilian Gehl, Geschäftsführer des Gehl Rad-Centers in Augsburg, erklärt, wie das Ganze funktioniert.