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Wirtschaft
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Schärfere Kontrollen für Wasserversorger

Foto: DPA

Karlsruhe/Wetzlar (dpa) - Deutschlands Verbraucher können auf niedrigere Wasserpreise hoffen. Hingegen müssen sich die Versorger künftig schärfere Kontrollen bei ihren Preisen gefallen lassen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag (2. Februar) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Kartellbehörden niedrigere Wasserpreise durchsetzen dürfen, aber nicht rückwirkend geltend machen können. Damit erklärten sie das Einschreiten des Hessischen Wirtschaftsministeriums gegen die Preise der Energie- und Wassergesellschaft Enwag, die mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehört, für rechtens. Die Behörde hatte das Unternehmen 2007 gezwungen, die Wasserpreis um 29 Prozent zu senken. (Az.: KVR 66/08 - Beschluss vom 2. Februar 2010)

Aus Sicht des BGH-Kartellsenats hat die hessische Behörde völlig korrekt die Preise der verschiedenen Wasserversorger miteinander verglichen. Die Enwag hatte dagegen argumentiert, die Verteilung des Wassers sei wegen der Lage Wetzlars am Rande der Mittelgebirge besonders schwierig. Mehrkosten, die möglicherweise aufgrund dieser topografischen Besonderheiten entstehen, seien von dem Unternehmen jedoch nicht nachvollziehbar berechnet und vorgelegt worden, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf.

Nach Entscheidung der Karlsruher Richter war die Landeskartellbehörde allerdings nicht berechtigt festzustellen, dass die Wasserpreise der Enwag schon seit Juli 2005 überhöht waren. Die Behörde könne nicht einschreiten, wenn es um zurückliegende Abrechnungszeiträume gehe, so die Richter. Damit bestätigten sie das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt von November 2008.

Das Landeskartellamt wollte mit der Feststellung, dass schon früher die Preise zu hoch waren, betroffenen Kunden Rückforderungen erleichtern. Obwohl dies nicht gelang, zeigten sich Prozessvertreter Hessens zufrieden. Sie gingen davon aus, dass nun die weiteren anhängigen Kartellverfahren zügig abgewickelt werden. Die Landeskartellbehörde ist bislang gegen neun Versorger vorgegangen und hat in drei Fällen Preissenkungen verfügt. Neben Wetzlar sind Unternehmen in Frankfurt und Kassel betroffen. Diese Verfahren ruhten mit Blick auf die BGH-Entscheidung. Hessen ist das erste Land, das gegen überhöhte Wasserpreise vorgeht.

BGH-Urteil: dpaq.de/wasserpreise

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