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  4. Vier Voraussetzungen: Selbstständige: Absichern gegen Arbeitslosigkeit

Vier Voraussetzungen
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Selbstständige: Absichern gegen Arbeitslosigkeit

Nur wenige Selbstständige versichern sich gegen Arbeitslosigkeit.
Foto: Franz-Peter Tschauner (dpa)

Auch Selbstständige können in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Doch um diese freiwillige Absicherung zu nutzen, müssen sie vier Bedingungen erfüllen.

Die Arbeitslosenversicherung kann eine Absicherung für den Fall sein, dass das Projekt "Selbstständigkeit" scheitert. Wer die Versicherung abschließen möchte, muss in den letzten zwei Jahren vor der Existenzgründung mindestens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein.

Darauf weist das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer aktuellen Analyse zum Thema hin. Entsprechendes gilt, wenn der Selbstständige unmittelbar vor Beginn seiner Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung hatte.

Mindestumfang von 15 Stunden pro Woche

Drei weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen. Es darf zudem keine anderweitige Versicherungspflicht, etwa durch eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, und auch keine Versicherungsfreiheit, etwa durch Erreichen der Regelaltersgrenze der Rentenversicherung, bestehen.

Laut IAB nutzen nur relativ wenige Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. In den vergangenen Jahren ist die Zahl zudem von 145.000 versicherten Selbstständigen 2013 auf 81.000 im Jahr 2017 gesunken. (dpa)

Zum Beitrag des IAB (Seite 3)

Zur Presseinformation des IAB

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