So werden Kunden bei einer Bankenpleite entschädigt
Sowas passiert selten: Die Bafin hat eine Bremer Bank vorerst geschlossen. Betroffene Kunden müssen sich aber um ihre Einlagen erst einmal keine Sorgen machen. Die sind weitgehend geschützt.
Bei vielen Sparern sorgte diese Nachricht für einen Schreck: Die Finanzaufsicht Bafin macht die Bremer Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung dicht. Dieses Moratorium bedeutet unter anderem, dass die Bank den Kundenverkehr einstellen muss. Auch darf sie keine Gelder mehr von Kunden entgegen nehmen. Ausnahme sind Zahlungen, die zur Tilgung von Schulden bestimmt sind.
Die Bank hatte Privatkunden mit hohen Zinsen auf Sparprodukte gelockt, die auch über Zinsportale wie etwa Weltsparen und Zinspilot angeboten wurden. Die gute Nachricht für Kunden: Diese Einlagen sind geschützt.
Über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung sind Einlagen privater Kunden bis 100 000 Euro abgesichert. Außerdem ist die Bank Mitglied in der Einlagensicherung privater Banken. Über den Sicherungsfonds sind zusätzlich Einlagen in Höhe von fast 75 Millionen Euro pro Anleger abgesichert.
Bafin prüft Bank
Die Bafin prüft jetzt, ob mögliche Rettungsbemühungen erfolgreich sind. Sollte sie feststellen, dass das Institut nicht mehr in der Lage ist, die anvertrauten Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, tritt der Entschädigungsfall ein.
Kunden werden in diesem Fall automatisch per Brief von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken darüber informiert. Sie müssen selbst nicht aktiv werden. Bevor das Geld ausgezahlt werden kann, müssen zunächst die Namen der Kunden festgestellt und die Höhe der Einlagen ermittelt werden. Der Betrag wird dann auf ein von den Kunden benanntes Konto überwiesen.
Zinsen müssen versteuert werden
Wertpapiere, die die Bank für den Kunden verwahrt, können unabhängig vom Moratorium übertragen werden. Dazu müssen Kunden der Bank einen entsprechenden Auftrag erteilen und dabei die neue Bankverbindung angeben. Ein Depot kann aber erst übertragen werden, wenn alle damit besicherten Kredite abgelöst wurden.
Nach Abschluss des Entschädigungsverfahrens erhalten die Kunden eine Aufstellung der entschädigten Kapital- und Zinsbeträge. Wichtig zu beachten: Die ausgezahlten Zinsen sind steuerpflichtig. Ein automatischer Kapitalertragssteuerabzug hat in der Regel nicht stattgefunden. Sparer müssen diese daher unter Umständen in ihrer Steuererklärung angeben.
© dpa-infocom, dpa:210304-99-686776/2 (dpa)
Informationen der Finanzaufsicht Bafin
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