Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Einlagensicherung: So werden Kunden bei einer Bankenpleite entschädigt

Einlagensicherung
ANZEIGE

So werden Kunden bei einer Bankenpleite entschädigt

Geht eine Bank pleite, sind die Einlagen der Kunden geschützt. Die Abwicklung der Entschädigung beginnt meist automatisch.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Sowas passiert selten: Die Bafin hat eine Bremer Bank vorerst geschlossen. Betroffene Kunden müssen sich aber um ihre Einlagen erst einmal keine Sorgen machen. Die sind weitgehend geschützt.

Bei vielen Sparern sorgte diese Nachricht für einen Schreck: Die Finanzaufsicht Bafin macht die Bremer Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung dicht. Dieses Moratorium bedeutet unter anderem, dass die Bank den Kundenverkehr einstellen muss. Auch darf sie keine Gelder mehr von Kunden entgegen nehmen. Ausnahme sind Zahlungen, die zur Tilgung von Schulden bestimmt sind.

Die Bank hatte Privatkunden mit hohen Zinsen auf Sparprodukte gelockt, die auch über Zinsportale wie etwa Weltsparen und Zinspilot angeboten wurden. Die gute Nachricht für Kunden: Diese Einlagen sind geschützt.

Über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung sind Einlagen privater Kunden bis 100 000 Euro abgesichert. Außerdem ist die Bank Mitglied in der Einlagensicherung privater Banken. Über den Sicherungsfonds sind zusätzlich Einlagen in Höhe von fast 75 Millionen Euro pro Anleger abgesichert.

Bafin prüft Bank

Die Bafin prüft jetzt, ob mögliche Rettungsbemühungen erfolgreich sind. Sollte sie feststellen, dass das Institut nicht mehr in der Lage ist, die anvertrauten Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, tritt der Entschädigungsfall ein.

Kunden werden in diesem Fall automatisch per Brief von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken darüber informiert. Sie müssen selbst nicht aktiv werden. Bevor das Geld ausgezahlt werden kann, müssen zunächst die Namen der Kunden festgestellt und die Höhe der Einlagen ermittelt werden. Der Betrag wird dann auf ein von den Kunden benanntes Konto überwiesen.

Zinsen müssen versteuert werden

Wertpapiere, die die Bank für den Kunden verwahrt, können unabhängig vom Moratorium übertragen werden. Dazu müssen Kunden der Bank einen entsprechenden Auftrag erteilen und dabei die neue Bankverbindung angeben. Ein Depot kann aber erst übertragen werden, wenn alle damit besicherten Kredite abgelöst wurden.

Nach Abschluss des Entschädigungsverfahrens erhalten die Kunden eine Aufstellung der entschädigten Kapital- und Zinsbeträge. Wichtig zu beachten: Die ausgezahlten Zinsen sind steuerpflichtig. Ein automatischer Kapitalertragssteuerabzug hat in der Regel nicht stattgefunden. Sparer müssen diese daher unter Umständen in ihrer Steuererklärung angeben.

© dpa-infocom, dpa:210304-99-686776/2 (dpa)

Informationen der Finanzaufsicht Bafin

Fragen und Antworten der Bafin (.pdf)

Infos des Bankenverbandes

Infos der Stiftung Warentest

Statement der Verbraucherzentrale Bremen

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren