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Wohnungsbauprämie lohnt für viele

Für die Wohnungsbauprämie gelten jetzt neue Einkommensgrenzen. Daher können nun mehr Menschen die Prämie in Anspruch nehmen.
Foto: Christin Klose, tmn

Wer in die eigenen vier Wände ziehen will, bekommt Geld vom Staat. Für die Wohnungsbauprämie reicht ein Bausparvertrag oder der Kauf von Genossenschaftsanteilen.

Die staatliche Wohnungsbauprämie gibt es seit 1952. Sie soll Bürgern zu mehr Wohneigentum verhelfen. In der Vergangenheit fielen jedoch immer mehr Menschen aus der Förderung heraus, weil ihr Einkommen zu hoch war.

Die Grenzen wurden in diesem Jahr nach oben gesetzt, zum ersten Mal seit 1996. Zugleich steigt der Förderbetrag. Stellt sich die Frage: Für wen lohnt sich die Prämie?

Die Wohnungsbauprämie ist ein jährlicher Zuschuss. Den bekommen sowohl Ledige (Mindestalter 16 Jahre) als auch Verheiratete - und zwar dann, wenn sie sich entweder in Bau- und Wohnungsgenossenschaften einkaufen oder einen Bausparvertrag haben und eben die Einkommensgrenzen einhalten.

Einkommensgrenzen jetzt höher

Diese lagen bisher bei 25.600 Euro für Singles und 51.200 Euro für Paare. Seit diesem Jahr sind die Beträge höher. "Sie betragen 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro", erläutert der Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), Erich Nöll.

Es zählt das zu versteuernde Einkommen. Deshalb könnten nun sogar Arbeitnehmer-Familien mit einem Bruttolohn von rund 100.000 Euro Förderung erhalten, wenn ihr Einkommen mit Hilfe steuerlicher Abzüge wie Werbungskosten oder Sonderausgaben auf den Grenzwert sinkt.

Kreis der Geförderten wird größer

Derzeit erhalten etwa vier Millionen Menschen Wohnungsbauprämie. Die meisten über einen Bausparvertrag. Künftig sollen es wegen der gestiegenen Sätze deutlich mehr Berechtigte werden. "Wir rechnen damit, dass ein- bis eineinhalb Millionen neu anfangen, gefördert zu sparen", sagt Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verband der privaten Bausparkassen.

Ihnen und den anderen gibt der Staat dann zehn Prozent (statt bisher 8,8 Prozent) auf ihre eigene Sparleistung dazu: Singles können bei maximal 700 Euro mit 70 Euro pro Kalenderjahr rechnen, für Ehepaare gilt jeweils die doppelte Summe. Höhere Einzahlungen fallen nicht unter die Förderung.

Guthaben muss zweckgebunden eingesetzt werden

Geld vom Staat mitzunehmen, kann für Sparer lohnen, die Immobilienpläne hegen. Denn das Guthaben muss nachweislich zweckgebunden eingesetzt werden. Das bedeutet nicht unbedingt kaufen oder bauen.

Der sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendungszweck wird in der Praxis weit ausgelegt. Er umfasst fast alles von A wie Abbrucharbeiten oder Ablösen von Immobilienkrediten über B wie Badsanierung bis hin zu Z wie Zweitgarage. Erst dann wird der angesammelte Zuschuss zugewiesen.

Bausparsumme muss nicht hoch sein

Um die Prämie mitzunehmen, genügt nach Meinung von Jörg Sahr bereits ein kleiner Bausparvertrag, auf den der geförderte Höchstsatz eingezahlt wird. "Je nach Bauspartarif reicht meist eine Bausparsumme von 10.000 bis 15.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 bis 30 000 Euro für Paare zur Ausschöpfung der Prämie aus", meint der Redakteur der Zeitschrift "Finanztest".

Sahr guckt jedoch nicht nur auf die Prämie und die nicht unbedingt üppige Rendite eines Bausparvertrags. Vielmehr hat er ein Gesamtpaket im Blick. Dazu gehört für Immobilienbesitzer, dass ihnen nach der Zuteilung des Vertrags neben dem Guthaben auch ein Bauspardarlehen zur Verfügung steht. Das kann zum Beispiel für Modernisierungen eingesetzt werden.

Ohne Antrag geht nichts

Die Wohnungsbauprämie muss beantragt werden. Sparer bekommen das Formular jedes Jahr von der Bausparkasse zugeschickt und schicken es ausgefüllt wieder zurück. Bei Bedarf unterstützen Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine. "Die Bausparkasse leitet den Antrag ans Finanzamt weiter, das die Prämie an die Bausparkasse überweist, die es wiederum dem Vertrag gutschreibt", erläutert Erich Nöll.

Der Zuschuss kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden; der für 2021 muss also spätestens Ende 2023 der Bausparkasse vorliegen. Die Mindestlaufzeit des Bausparvertrags beträgt sieben Jahre. Wer die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, aber vermögenswirksame Leistungen bekommt, kann dafür ebenfalls die Wohnungsbauprämie beantragen. Riester- Bausparverträge sind vom staatlichen Spar-Zuschuss ausgenommen. (tmn)

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