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Steuererklärung: Auf Jahressteuerbescheinigung warten

Foto: DPA

Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Das Jahr 2009 ist vorbei - mit der Steuererklärung können sich Steuerzahler aber ruhig noch ein wenig Zeit lassen. Denn wer Geld angelegt und Zinsen bekommen hat, muss in vielen Fällen erst die Jahressteuerbescheinigung von der Bank abwarten.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) mit Hauptsitz in Neustadt/Weinstraße rechnet damit, dass diese Bescheinigung in diesem Jahr später bei den Kunden eintrifft. Banken verschicken die Bescheinigungen außerdem nur auf Verlangen - den Antrag sollten Kunden also stellen oder gestellt haben.

Die Abgeltungsteuer sorgt dafür, dass die Banken bei den Bescheinigungen neues Recht berücksichtigen müssen. Nachfragen der VLH bei Banken hätten ergeben, dass das Versenden in diesem Jahr länger dauern werde: "Unserem Kenntnisstand nach wird das in diesem Jahr vor März nichts", sagte der VLH-Sprecher Bernhard Lauscher. Denn mit dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Anfang 2009 sind Kapitalerträge anders zu versteuern. Die Banken würden also ein Stück weit "Neuland" betreten. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie bis Ende Mai einreichen.

Auf der Jahressteuerbescheinigung stellen Banken oder Fondsgesellschaften die Erträge aus dem abgelaufenen Jahr und die darauf möglicherweise abgeführte Steuer sowie Abzüge für den Solidaritätszuschlag dar. "Wer keine Kapitalerträge hatte, kann auch jetzt schon mit der Steuererklärung beginnen", sagte Lauscher - "sobald er die Lohnsteuerbescheinigung seines Arbeitgebers hat". Diese erhalten Arbeitnehmer in der Regel schon um den Jahreswechsel herum. Auch Rentner könnten mit dem Ausfüllen der Papiere beginnen, wenn sie nur niedrige oder keine Kapitalerträge hatten. In diesen beiden Fällen wird die Jahressteuerbescheinigung nicht benötigt.

Wer Zinsen bis zur Grenze des Sparerpauschbetrags von 801 Euro bekommen und die entsprechenden Freistellungsaufträge für mehrere Konten richtig aufgeteilt hat, hat ebenso wenig Steuern abgeführt. Auch diese Personen können bereits jetzt mit der Steuererklärung loslegen, weil sie keine Jahressteuerbescheinigung benötigen und in der Regel auch keine bekommen. Wenn Steuern auf Kapitalerträge abgeführt werden, dann ist es allerdings sinnvoll, auf die Bescheinigung zu warten.

Zum einen sollten Steuerzahler kontrollieren, ob alles richtig gelaufen ist: "Dann waren also die Freistellungen richtig verteilt, und die Bank hat auch die Kirchensteuer auf die Zinsen auf Antrag des Kunden richtig einbehalten." Steuerzahler bräuchten dann in ihrer Steuererklärung keine Kapitalerträge mehr deklarieren - sie müssen auch die Anlage KAP nicht ausfüllen.

Angewiesen auf die Jahressteuerbescheinigung sind all jene, bei denen der Sparerpauschbetrag von 801 Euro falsch aufgeteilt war. Bei ihnen hat die Bank Steuern auf die Kapitalerträge abgeführt, obwohl die Erträge insgesamt gar nicht höher als 801 Euro waren. Diese Personen können sich die zu viel gezahlten Steuern dann über die Einkommensteuererklärung zurückholen - dafür brauchen sie aber die Jahressteuerbescheinigung.

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