Kann ein Nachbar den Rückschnitt eines Baums verlangen?
Um Pflanzen auf ihrem Grundstück sollten sich Eigentümer kümmern. Bei manchen Gewächsen müssen sie sogar auf bestimmte Höhen achten. Doch nicht immer muss zur Axt oder Heckenschere gegriffen werden.
Wie hoch eine Hecke sein darf, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Ist die Hecke höher als vorgeschrieben, kann ein Nachbar verlangen, dass sie zurückgeschnitten wird.
Aber: Steht inmitten der Hecke ein Baum, muss dieser nicht in jedem Fall gestutzt werden. Dies entschied das Amtsgericht München (Az.: 155 C 6508/19), wie das Rechtsportal Anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
In dem verhandelten Fall verlangte die Klägerin von ihrem Nachbarn den regelmäßigen Rückschnitt der Kirschlorbeerhecke auf die in Bayern zulässige Höhe von zwei Metern. Dies verlangte sie auch für einen zwischen den Hecken stehenden Kirschbaum. Der beklagte Nachbar weigerte sich aber, den Kirschbaum zu kürzen. Dieser stünde bereits seit über zehn Jahren dort, so seine Begründung.
Die Richter gaben der Nachbarin in Bezug auf die Hecke Recht. Der Baum müsse aber nicht gekürzt werden. Denn dieser Anspruch sei verjährt, urteilten die Richter. Verjährung trete nach fünf Jahren ein. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Kirschbaum schon 2012/13 eine Höhe von mehr als zwei Metern erreicht hatte.
Bei der Kirschlorbeerhecke habe die Klägerin jedoch einen Anspruch darauf, dass diese dauerhaft eine maximale Höhe von zwei Meter nicht überschreite.
© dpa-infocom, dpa:201007-99-854127/2 (dpa)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenWie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.