Hitzefrei: Chef muss Eltern im Zweifel freistellen
Bei extremer Hitze ist Schülern der Unterricht nur schwer zuzumuten. Einige Schulen geben daher Hitzefrei. Doch welche Rechte haben berufstätige Eltern, die ihre Kinder nun selbst betreuen müssen?
Bekommen die Kinder in der Schule hitzefrei, müssen berufstätige Eltern die Betreuung neu organisieren. Für sie ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber sie im Zweifel unbezahlt freistellen muss.
Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine andere Betreuung haben und die Entscheidung für Hitzefrei von den Schulen kurzfristig getroffen wurde. Dann haben Eltern in der Regel keine Möglichkeit, ihre Planung im Vorhinein an diese Entscheidung anzupassen. Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. (dpa)
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