Winterschlussverkauf: Vorsicht vor Kaufrausch-Attacken
Berlin (dpa/tmn) - Am Montag (25. Januar) beginnt der Winterschlussverkauf. Der Handel hat Rabatte von bis zu 70 Prozent angekündigt. Verbraucherschützer raten angesichts dessen, nicht in Kaufrausch zu verfallen.
"Nicht von den Preisen blenden lassen und die Ware wirklich prüfen", sagte Susanne van Cleve von der Verbraucherzentrale Berlin. Ordentliche Qualität sei neben dem Preis ebenso relevant. Außerdem sollte der Kunde sich überlegen, ob ihm das Produkt wirklich gefällt.
Viele Schnäppchenjäger stürzten sich unbedacht in den Preissturz-Dschungel und kaufen übereilt reduzierte Ware ein. Aber nicht alle Sonderangebote seien auch Schnäppchen. Wer die Preise zuvor bei verschiedenen Händlern prüft, halte seine Ausgaben niedrig. Helfen können dabei Preissuchmaschinen im Internet, so die Verbraucherzentrale.
Vorsicht beim Umtausch: In Deutschland gibt es kein Recht auf Rückgabe. Während des Jahres zeigen sich Händler oft kulant bei der Rücknahme von Artikeln. Im Winterschlussverkauf aber seien sie häufig weniger kundenfreundlich, sagen die Verbraucherschützer. Den Kassenzettel nicht wegwerfen, lautet daher ihr Rat. Denn auch im Schlussverkauf muss Ware fehlerfrei sein. Für zwei Jahre übernimmt der Verkäufer dafür die Haftung. Bei Mängeln ist eine Rückgabe also sehr wohl möglich.
Bei Produkten, die als "zweite Wahl", "Mängelexemplar" oder "fehlerhaft" ausgeschrieben sind, gibt es oft den Hinweis "Kein Umtausch möglich". Hier entfällt der Garantieanspruch, so van Cleve. Gesetzlich ist es außerdem unzulässig, Sonderangebote ohne Preisreduzierung zur Schlussverkaufsware auszurufen. Kunden sollten solche Vergehen der Verbraucherzentrale melden. Offiziell gibt es den Schlussverkauf nicht mehr - auf freiwilliger Basis spielt er für Handel und Verbraucher aber immer noch eine Rolle.
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