
Kann der Arbeitgeber die Probezeit verkürzen?

Tolle Nachrichten? Der Arbeitgeber verkündet nach kurzer Zeit im neuen Job das vorzeitige Ende der Probezeit. Aber was, wenn ein anderes Angebot lockt?
Verkündet der Arbeitgeber, dass die Probezeit schon nach wenigen Wochen im Job zu Ende ist, ist das für Beschäftigte nicht immer ein Grund zur Freude.
Womöglich haben Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Interesse an der während der Probezeit geltenden verkürzten Kündigungsfrist. Etwa, weil noch andere interessante Angebote im Raum stehen. Sind sie nun an eine längere Kündigungsfrist gebunden?
Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, gibt Entwarnung. Eine einseitige Verkürzung der Probezeit durch den Arbeitgeber ist ihm zufolge nicht möglich. "Da es sich um eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag handelt, geht eine spätere Abkürzung nur einvernehmlich."
Einseitige Verkürzung: Keine Auswirkung auf Kündigungsfrist
Heißt konkret: Kürzt der Arbeitgeber die Probezeit einseitig ab, hat das laut Markowski keine Auswirkungen auf die Kündigungsfrist, die Beschäftigte einhalten müssen. "Allenfalls stellt das einen einseitigen Verzicht des Arbeitgebers auf die kurze Frist dar." Bis zum Ende der vereinbarten Probezeit könnten Beschäftigte also noch mit der verkürzten Frist kündigen, die in der Regel zwei Wochen beträgt.
"Aber aufgepasst", so Markowski, "wer sich nach der Erklärung, die Probezeit sei bestanden oder werde verkürzt, in Sicherheit wiegt, muss bedenken, dass der Kündigungsschutz trotzdem erst nach sechs Monaten gilt." Das Kündigungsschutzgesetz greift nämlich generell erst nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten.
Wartezeit ist nicht gleich Probezeit
Das heißt: Innerhalb der ersten sechs Monate kann ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber ordentlich gekündigt werden, ohne dass ein Grund genannt werden muss und ohne gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit. Diese sechs Monate werden auch als Wartezeit bezeichnet. "Es braucht also gar keine vereinbarte Probezeit, um sich von einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin leicht wieder zu trennen, wenn irgendetwas nicht passt."
Im Gegensatz zur Probezeit, in der die einzuhaltende Kündigungsfrist auf minimal zwei Wochen abgekürzt werden kann, beträgt die Kündigungsfrist während der sogenannten Wartezeit laut Gesetz aber in der Regel vier Wochen zum 15. Kalendertag oder zum Ende eines Kalendermonats.
Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
(dpa)

Diese 7 Steuervorteile können Sie sich noch 2023 sichern

IHK-Hauptgeschäftsführer sieht Region gut aufgestellt
Traditionell innovativ - dafür steht laut IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen Bayerisch-Schwaben. Gerade bei Zukunftsthemen traut er der Region vieles zu.

Starke Geschenkideen: Landgasthof Stark bietet Gerichte aus der Dose an
Ab sofort sind die Dosen aus dem Gottmannshofer Landgasthof auch als praktische Geschenkbox erhältlich

Diese Webseite hilft bei Post- und Paketproblemen
Wenn das Weihnachtspaket erst im Januar ankommt, ist die Enttäuschung groß. Ein neues Verbraucherschutz-Tool soll bei solchem und anderem Post-Ärger helfen.

Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnieren
Augsburger entwickeln Dating-App für klinische Studien
Das Start-Up TRICLI aus Augsburg bringt Patientinnen und Patienten mit Studien zusammen. Was die Gründer über ihre App erzählen und für die Zukunft planen.

Diesen Einfluss hat KI auf die Zukunft der Arbeitswelt
Künstliche Intelligenz nimmt immer mehr Einfluss auf Jobs, unter anderem in der Produktion, wie Professor Dr. Markus Sause vom KI-Produktionsnetzwerk Augsburg weiß.

Die besten Bäcker aus Augsburg und der Region
Allljährlich besucht ein Prüfer das deutsche Brotinstituts Augsburg, um die ersten Stollen zu testen. Auch 2023 gab es für die Bäcker zahlreiche Auszeichnungen.