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  3. Auch für das Sommersemester: Hamburg verlängert erneut die Regelstudienzeit

Auch für das Sommersemester
14.01.2022

Hamburg verlängert erneut die Regelstudienzeit

Wissenschaftsbehörde und Bürgerschaft wollen wegen der Corona-Pandemie die Regelstudienzeit an den Hamburger Hochschulen erneut verlängern.
Foto: Bodo Marks/dpa/Archiv

Hamburg nimmt den durch die Pandemie geplagten Studentinnen und Studenten den Zeitdruck. Mit erhöhten Regelstudienzeiten sollen Ansprüche auf Förderung gesichert werden.

Die Regelstudienzeit und somit auch die Bafög-Ansprüche von Hamburgs Studierenden sollen wegen der Corona-Pandemie erneut verlängert werden. Die Wissenschaftsbehörde plane für das Sommersemester eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um ein Semester, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Es wäre das dann fünfte Semester, das wegen der Pandemie nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet und auch für die zeitlich befristete Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) als Null-Semester gezählt würde.

Koalition will Gesetz entsprechend anpassen

Voraussetzung dafür ist jedoch eine Verlängerung des entsprechenden, Ende März auslaufenden Gesetzes vom 8. September 2020. Die rot-grüne Koalition machte bereits deutlich, den Plänen der Behörde folgen zu wollen. "Als Politik leisten wir unseren Beitrag, dass Hamburgs Studierende auch in Zeiten der Pandemie vernünftig durch ihr Studium kommen", sagte die SPD-Wissenschaftsexpertin Annkathrin Kammeyer der dpa.

Dazu gehöre, dass die Regelstudienzeit mit Blick auf den Pandemieverlauf noch einmal um ein weiteres Semester verlängert werde. "Mit einem Bürgerschaftsantrag werden die Regierungsfraktionen die dazu notwendige Verlängerung der Rechtsgrundlage auf den Weg bringen."

Für das laufende Wintersemester gelte bereits die verlängerte Regelstudienzeit, sagte der Sprecher der Wissenschaftsbehörde. Die Abwicklung der Prüfungen werde individuell von den Hochschulen geregelt. Die Option auf Online-Prüfungen, sofern möglich und zulässig, bestehe weiterhin. "Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass durch die Pandemie keine Nachteile für Studierende entstehen sollen", betonte der Sprecher.

Mangel an Boosterimpfstoff: Wieder 3G in der Uni

Unterdessen haben die jüngsten 2G-plus-Regeln der Stadt an der Universität dazu geführt, dass die bislang geltenden 2G-Regeln wieder zu 3G gelockert wurden. Als Begründung heißt es in einem Schreiben der Hochschulleitung, dass "nicht davon ausgegangen werden kann, dass die meisten Studierenden bereits eine Boosterimpfung erhalten haben". Deshalb dürften nun nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch wieder Getestete an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Da die mehr als 40.000 Studierenden der Universität Hamburg in der Regel jünger als 30 Jahre alt sind und die Ständige Impfkommission bei dieser Altersgruppe von der Nutzung des Moderna-Impfstoffs abrät, sind sie bei der Auffrischungsimpfung auf den Hersteller Biontech/Pfizer angewiesen.

Doch von dem erreichen nach wie vor zu wenig Impfdosen Hamburg - was wiederum dazu führt, dass sich viele Studierende mit einer Grundimmunisierung unter 2G-plus-Bedingungen täglich testen lassen müssten. Unter 3G-Bedingungen trifft dies nur auf die relativ geringe Zahl an gänzlich Ungeimpften zu.

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