Elektrogerät kaputt? Nachhaltige Alternativen zum Neukauf
Unmengen von Elektroschrott fallen tagtäglich an. Denn wenn Geräte kaputt gehen, kennen viele nur eine Lösung: wegwerfen und neu kaufen. Doch es geht nachhaltiger.
Der Plattenspieler funktioniert nicht mehr, das Handydisplay bleibt schwarz: Streiken elektrische Geräte, ist das ärgerlich. Der erste Gedanke ist dann oft, das "Sorgengerät" durch ein neues zu ersetzen und einfach zu entsorgen. Vor allem, wenn es schon älter ist und Gewährleistung und Garantie längst abgelaufen sind.
Doch Verbraucherinnen und Verbraucher können in dieser Situation deutlich nachhaltiger handeln. Wer defekte Technik reparieren lässt, betreibe "aktiven Ressourcenschutz", erklärt die Umweltschutzorganisation BUND. Um zu herauszufinden, ob eine Reparatur noch möglich ist, wendet man sich etwa an den Verbund offener Werkstätten oder ein Reparatur-Café in der Nähe.
Schon mal gebraucht gekauft?
Ein Problem dabei: Oft gibt es keine Ersatzteile oder sie sind sehr teuer. Kommt eine Reparatur deswegen nicht in Frage, heißt das nicht automatisch, dass man ein neues Gerät kaufen muss. Denn man kann zu Gebrauchtware greifen. Auch das ist ein Beitrag, um Müll zu vermeiden. Und das ist nötig: Laut BUND fallen in Deutschland jeden Tag rund 4500 Tonnen Elektroschrott an.
Die Zahl der Händler mit Second-Hand-Ware im Technikbereich ist mittlerweile groß. Und sie ließen sich auch schnell mittels Suchmaschine und Stichwörtern wie "refurbished", "wiederaufbereitet" oder einfach "gebraucht" finden, erklären die Umweltschützer.
Ökologischer Spielraum beim Neukauf
Und führt am Neukauf kein Weg vorbei, bleibt immer noch Spielraum für ökologischeres Handeln: Um herauszufinden, welche Geräte langlebig, schadstofffrei und reparierbar sind, rät der BUND dazu, unabhängige Testberichte zu lesen oder sich an Verbraucherzentralen zu wenden.
Umweltfreundlichere Produkte erkenne man etwa auch an dem Siegel "Blauer Engel". Orientierung zur Energieeffizienz größerer Elektrogeräte gibt das verpflichtende EU-Energielabel.
Rücknahmepflicht im Handel
Gut zu wissen: Laut dem zum Juli 2022 geänderten Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist der Handel dazu verpflichtet, kaputte Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern auch dann zurückzunehmen, wenn sie nicht in dem betreffenden Geschäft gekauft worden sind.
Das gilt für Supermärkte und Discounter ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern sowie für Elektronik-Fachgeschäfte ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Große Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Geschirrspüler müssen beim Kauf eines neuen Geräts kostenfrei zurückgenommen werden. (tmn)
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