Diese fünf Policen brauchen Azubis
Mit ihrem Abschluss tauchen Schülerinnen und Schüler mehr und mehr ins Erwachsenenleben ein. Junge Menschen wittern darin vor allem eines: Freiheit. Doch es bringt auch Pflichten mit sich.
Der Schulabschluss ist in der Tasche, der Start in die Berufsausbildung steht kurz bevor. Für junge Leute ändert sich damit vieles. Sie fangen an, auf eigenen Beinen zu stehen - auch was Versicherungsbelange angeht.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, welche fünf Policen Azubis unbedingt haben sollten.
1. Krankenversicherung
Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Doch wer beruflich oder privat ins Ausland reist, brauche zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung, sagt Verbraucherschützerin Martina Brehme. Eine medizinische Behandlung oder der Rücktransport könnten sonst teuer werden.
2. Berufsunfähigkeitsversicherung
Werden Azubis infolge eines Unfalls oder einer Krankheit berufs- oder erwerbsunfähig, bekommen sie schon nach kurzer Zeit kein Krankengeld mehr. "Wer dauerhaft nicht arbeiten kann, hat damit ein großes finanzielles Problem", sagt Brehme. Auf eine Erwerbsminderungsrente haben Azubis meist noch keinen Anspruch, weil sie sich diesen erst im Laufe der Arbeitsjahre erarbeiten.
Deswegen sollte der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oberste Priorität haben. Sie leistet im Idealfall umfassenden Schutz gegen dauerhaften Einkommensausfall bei Krankheiten oder Unfällen. Passiert der Unfall im betrieblichen Umfeld, sind Azubis in der Regel über die Berufsgenossenschaft abgesichert.
3. Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn Versicherte anderen einen Schaden zufügen. Viele junge Leute sind hier über den Tarif ihrer Eltern mit versichert. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte das aber in den Versicherungsunterlagen geprüft werden.
Oft gelten die Familientarife Brehme zufolge über die Volljährigkeit hinaus bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung. Spätestens nach dem Ende der Ausbildung brauchen Azubis aber eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
4. Hausratversicherung
Nicht immer liegt der neue Arbeitgeber in der Nähe des Elternhauses. Wer also eine eigene Wohnung bezieht, für den kann sich der Abschluss einer Hausratversicherung lohnen. Die Police sichert das Wohnungsinventar bei Beschädigungen zum Beispiel durch Brand, Leitungswasserschäden, Sturm, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub ab.
Verbraucherschützerin Brehme gibt betroffenen Azubis eine Faustregel an die Hand: "Wer zum Beispiel nach einem Brand den gesamten Hausrat aus eigenen Mitteln nicht wiederbeschaffen kann, für den ist eine Hausratversicherung sinnvoll."
5. Kfz-Versicherung
Klar, die Kfz-Haftpflicht ist für die Zulassung eines Autos Pflicht. Für junge Menschen ergibt es aus Kostengründen häufig Sinn, das Auto über die Eltern zu versichern.
Wer ein Neufahrzeug oder ein wertvolles Gebrauchtfahrzeug fährt, sollte darüber hinaus auch eine Kaskoversicherung abschließen. "Das gilt insbesondere, wenn Sie das Fahrzeug über Kredit finanziert haben", sagt Martina Brehme.
Mit einer Teilkaskoversicherung ist das eigene Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust versichert - und zwar in Fällen wie einem Brand, bei Diebstahl und Unwettern wie Sturm, Hagel und Überschwemmung.
Die teurere Vollkaskoversicherung leistet zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch für Schäden durch mut- und böswillige Handlungen anderer und für Schäden durch selbst verschuldete Unfälle.
(dpa)
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