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Wenn rauchende Nachbarn zum Problem werden

Zigaretten stinken gewaltig. Während in Kneipen oder öffentlichen Gebäuden nicht mehr geraucht werden darf, können Raucher zu Hause ungehemmt qualmen. Manchem Nachbarn ist das aber zu viel - nicht selten kommt es dann zu Konflikten.

Der Qualm kommt überall hin. Zigarettenrauch zieht schnell durch Ritzen oder geöffnete Fenster. Mitunter kommt der Gestank selbst durch eine geschlossene Wohnungstür. Zieht der Rauch auch in die anderen Wohnungen eines Mietshauses, kann das für nichtrauchende Nachbarn zu einer Belastung werden. Das Problem: Eine wirksame Handhabe gegen die dicke Luft gibt es nicht. Ganz machtlos sind Mieter aber nicht.

"Die Zahl der Nichtraucher hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen", sagt Ulrich Ropertz von Deutschen Mieterbund in Berlin. "Inzwischen ist man es gewohnt, dass selbst in den meisten Kneipen nicht mehr geraucht wird." Daher stören sich auch immer mehr Mieter an stark rauchenden Nachbarn. "Die Zahl der Beschwerden bei den Mietervereinen ist inzwischen recht groß", hat Ropertz beobachtet.

Oft stören sich Mieter daran, wenn die Nachbarn regelmäßig auf ihrem Balkon rauchen und der Qualm nach oben in ihre Wohnung zieht. "Das ist vor allem im Sommer ein Problem", sagt Ropertz. Schließlich seien während der warmen Jahreszeit die Fenster oder Balkontüren häufig und lange geöffnet. Aber auch im Treppenhaus kann es mitunter stinken, etwa weil die Mieter besonders viel rauchen oder die Türen nicht richtig dicht sind. "Manchmal zieht der Rauch auch durch einen Lüftungsschacht in eine andere Wohnung", erklärt Ropertz.

Doch auch wenn es dem Mieter stinkt, verbieten kann er seinem Nachbarn das Qualmen nicht. "Warum sollte der Raucher auch verzichten?", fragt Rechtsanwalt Michael Drasdo aus Neuss. Schließlich habe jeder das Recht, sich in seiner Wohnung frei zu entfalten. Und dazu gehöre nun auch einmal das Rauchen. "Raucher und Nichtraucher haben die gleiche Rechtsposition", erklärt Drasdo, der im Gesetzgebungsausschuss Miet- und Wohnrecht des Deutschen Anwaltvereins Vorsitzender ist.

Auch Vermieter können nicht wirklich darüber bestimmen: "Vermieter dürfen ihren Mietern das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten", stellt Drasdo klar. "Selbst wenn dadurch der Aufwand bei den Schönheitsreparaturen steigt." Entsprechende Klauseln in Mietverträgen seien daher grundsätzlich nichtig, ergänzt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Erst wenn der permanente Zigarettenrauch die Substanz der Wohnung angreifen würde, wäre ein Verbot denkbar.

Allerdings dürfen Raucher ihrem Laster in einem Mietshaus auch nicht überall ungehemmt frönen. "Auf allen Gemeinschaftsflächen ist ein Rauchverbot zulässig", sagt Happ. Das heißt: Im Treppenhaus, im Keller, der Waschküche, dem Fahrstuhl oder der Tiefgarage dürften durchaus Verbotsschilder angebracht werden.

Doch was können Mieter unternehmen, wenn ihnen der Rauch aus der Nachbarwohnung zu viel wird? "Sie sollten zuerst das Gespräch mit ihrem Nachbarn suchen", empfiehlt Rechtsanwalt Drasdo. Oft lasse sich das Problem nachbarschaftlich regeln. Denkbar ist etwa, bestimmte Zeiten zu vereinbaren, in denen der Nachbar seinen Balkon zum Rauchen nutzt. Dann hat der Mieter der darüberliegenden Wohnung die Möglichkeit, seine Fenster zu diesen Zeiten geschlossen zu halten.

Mitunter sind die Fronten allerdings verhärtet. "Raucher und Nichtraucher stehen sich oft unversöhnlich gegenüber", sagt Ropertz. Ist die nichtrauchende Partei durch den Qualm stark beeinträchtigt, kann sie sich dann an den Vermieter wenden. Denn laut Rechtsanwalt Drasdo ist eine Mietminderung durchaus denkbar.

Dabei kommt es allerdings immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes gestattete das Hamburger Landgericht als eines der ersten Gerichte in Deutschland dem Mieter einer Dachgeschosswohnung, seine Miete um fünf Prozent zu mindern, weil der sich durch das Rauchverhalten der unter ihm wohnenden Nachbarn belästigt fühlte (Aktenzeichen: 1 S 92/10). Das Rauchverhalten der Nachbarn werteten die Richter dabei als erheblichen Mangel.

Die Richter gingen davon aus, dass die direkt unter der Mietwohnung lebenden Nachbarn in der Zeit zwischen 7.00 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends stündlich zwei Zigaretten auf ihrem Balkon rauchten. Bei normalen Witterungsverhältnissen sei davon auszugehen, dass der Rauch nach oben zieht, sich in der Dachgaube verfängt und bei geöffnetem Fenster sogar in die Wohnung dringt. Den Zigarettenrauch hätte der Mieter nicht ohne weiteres weglüften können, weil er aufgrund des starken Rauchverhaltens der Nachbarn jederzeit damit hätte rechnen müssen, dass wieder Rauch heraufsteigt.

Dennoch: "Eine Mietminderung löst ja nicht das eigentliche Problem", findet Drasdo. Denn der Vermieter könne den Mangel nicht abstellen. Rauchende Nachbarn gehören für den Juristen daher zu den Risiken des Lebens. "Das muss ich dann entweder akzeptieren oder im Zweifel ausziehen", sagt er. "So bitter das auch klingen mag." (dpa)

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