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  4. Verbraucherschützer raten: Riester-Vertrag nicht vorschnell umwandeln

Verbraucherschützer raten
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Riester-Vertrag nicht vorschnell umwandeln

Die Riester-Förderung ist an Bedingungen gebunden. Laufende Verträge sollten daher nicht einfach umgewandelt werden.
Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn

Wohn-Riester soll beim Kauf einer Immobilie helfen. Das Geld muss am Ende aber auch in eine Immobilie investiert werden. Einen anderen Riester-Vertrag umzuwandeln, sollte also gut überlegt sein.

Ein Wohnriester-Vertrag lohnt sich nicht immer auch als Altersvorsorge. Denn bei einem solchen Vertrag handelt es sich um einen Bausparvertrag mit Riester-Förderung, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Investieren Sparerinnen und Sparer das Geld nicht in eine Immobilie, müssen sie dieses im Anschluss noch in einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag stecken. Das macht den Fall unter Umständen kompliziert.

Umwandlung kostet hohe Gebühren

Derzeit wird vielen Kundinnen und Kunden nach Erfahrungen der Verbraucherschützer von ihrer Bank oder Sparkasse eine Umwandlung ihres Riester-Vertrages in einen Wohnriester-Vertrag empfohlen. Diesen Schritt sollten Betroffene gut abwägen.

Der Grund: Umwandlung bedeutet Abschluss eines neuen Vertrages - und damit sind oft hohe Gebühren verbunden. Bei einem Wohnriester-Vertrag bis zu drei Prozent der Bausparsumme. Von einem Abschluss profitieren also in erster Linie die Beratenden in Banken und Sparkassen. Wer ein solches Angebot bekommt, sollte es deshalb prüfen und sich unter Umständen weitere Meinungen einholen.

© dpa-infocom, dpa:220120-99-786186/3 (dpa)

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