Wieder "Layla"-Diskussionen in Würzburg: Darf der sexistische Partysong auf dem Faschingszug gespielt werden?
Die Sexismusdebatte zum Ballermann-Hit "Layla" war 2022 in aller Munde. Auf städtischen Veranstaltungen darf er nicht mehr gespielt werden. Welche Regel für den Faschingszug gilt.
Was als kleine Debatte begann, hatte in Würzburg an Fahrt aufgenommen: die Sexismus-Diskussion um den Ballermann-Song "Layla". Im Juli 2022 hatte die Stadt beschlossen, dass der umstrittene Song auf städtischen Veranstaltungen, damals war es das Kiliani-Volkfest, nicht mehr gespielt werden darf. Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der Brauerei Würzburger Hofbräu, die das Kiliani-Festzelt betreibt, dass jede Art von Liedgut mit rassistischem oder sexistischem Inhalt nicht gespielt werden darf. In "Layla" geht es um eine "Puffmutter" mit "geiler Figur und blondem Haar". Deutschlandweit wurde seitdem diskutiert.
Nun befindet sich die Region mitten in der närrischen Zeit. Einer Zeit, in der auf diversen Faschingsveranstaltungen auch gerne mal Ballermann-Hits gespielt werden. Grund genug mal beim ersten Zugmarschall des Würzburger Faschingszuges nachzufragen, ob denn "Layla" dort gespielt werden darf oder nicht.
Musik darf nur live gespielt werden, Musikboxen sind verboten
Hauptverantwortlich wird der Würzburger Faschingszug von der 1. Karnevalsgesellschaft Elferrat Würzburg e.V. organisiert. Deren Zugmarschall Michael Zinnhobel leitet die Organisation. "Ach, ich sehe die ganze Thematik als überspannt", erklärt Michael Zinnhobel im Telefonat mit dieser Redaktion. Er erklärt, dass Musik aus Tonträgern ohnehin nicht erlaubt sei. So steht es auch in Punkt 1 "Gestaltung der Festwagen" der Umzugsordnung: "Die Beschallung der Wagen mit Tonträgern jeglicher Art sowie überdimensionale Musikboxen bei Livemusik sind verboten."
Vor ein paar Jahren war dies noch anders, damals hatte fast jeder Wagen seine eigene Musikanlage installiert. Die Folge: "Das war ein Chaos, jeder hat seine Pumpmusik angemacht, das war viel zu laut. Die Musik der Kapellen wurde dadurch ja auch übertrumpft", erklärt Zinnhobel. Deshalb wurde die Umzugsordnung umgeschrieben. "Wir wollen ja keinen Partyzug, sondern einen Faschingszug", so Zinnhobel. Seitdem ist eine Beschallung der Zugwagen in Würzburg ausschließlich mit Livemusik von Kapellen oder Sängerinnen und Sängern erlaubt. Das funktioniere auch "ganz gut", sagt Zinnhobel.
"Layla" darf gespielt werden
Regeln, welche Musik dabei gespielt werden darf oder verboten ist, gibt es keine. Einzige Leitlinie dabei: Es muss sich um Faschingsmusik handeln, Ballermann-Musik zähle auch dazu. "Alles was mit Fasching zu tun hat, aber keine Rapmusik oder so."
Der umstrittene Hit "Layla" darf also - zumindest live - gespielt werden. Zinnhobel fängt an zu lachen, wenn man ihm zu seiner persönlichen Meinung zur Sexismus-Debatte befragt. "Ich seh das Lied nicht als dramatisch. Das hat nix damit zu tun, dass ich gegen Frauen bin, ich hab ja schließlich auch eine", versucht er sich zu erklären. Er persönlich verstehe die Diskussion um das Lied nicht. Seiner Meinung nach sei das Lied nicht sexistisch.
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