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  4. Würzburg: Ostern in Freiheit: Zwei Häftlinge werden wegen Cannabis-Legalisierung jetzt aus dem Würzburger Gefängnis entlassen

Würzburg
28.03.2024

Ostern in Freiheit: Zwei Häftlinge werden wegen Cannabis-Legalisierung jetzt aus dem Würzburger Gefängnis entlassen

Die Würzburger Justizvollzugsanstalt (JVA): Zwei Häftlinge aus Unterfranken kommen jetzt wegen der Teil-Legalisierung von Cannabis früher als erwartet aus dem Gefängnis frei.
Foto: Thomas Obermeier (Archiv)

Plus Kiffen wird für Erwachsene eingeschränkt ab 1. April erlaubt sein. Auch rückwirkend könnten viele Strafen erlassen oder reduziert werden. Was das für Gefangene bedeutet.

Im Zuge der Cannabis-Legalisierung, die am Ostermontag in Kraft tritt, müssen in Würzburg nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg zwei Häftlinge vor Ostern vorzeitig freigelassen werden: eine Frau, die eine Ersatzfreiheitsstrafe für eine nicht bezahlte Geldstrafe nun nicht länger verbüßen muss, und ein Mann. Die Behörde prüft einem Sprecher zufolge derzeit für rund 200 Altfälle, ob die Vollstreckung von Strafen gestoppt werden muss. Weitere Freilassungen aus der Justizvollzugsanstalt in Würzburg könnten die Folge sein.

Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt wie geplant zum 1. April. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, unterschriebt Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig am Mittwoch das beschlossene Gesetz. Es sieht vor, dass Besitz und Anbau der Droge mit vielen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Als Folge einer Amnestie müssen bereits verhängte Haft- und Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die in Zukunft nicht mehr strafbar sein sollen, beim Inkrafttreten erlassen werden.

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